Wohnbauförderung

veröffentlicht am 6. Dezember 2016

Zusammenfassung

Das Land Kärnten gewährte 2015 Nachlässe in Höhe von 29 Millionen Euro für Wohnbauförderungsnehmerinnen und Wohnbauförderungsnehmer, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlten, und die Summe steigt seit 2011.

Begünstigte Rückzahlungen mit einem Nachlass von 25 Prozent der offenen Darlehensschuld, waren sowohl in der Wohnbauförderung als auch im Wohn- und Siedlungsfonds vorgesehen. In den Jahren 2010 bis 2015 gewährte das Land Nachlässe bei den begünstigten Rückzahlungen von insgesamt rund 71,57 Millionen Euro. Seit 2012 stieg die Summe der jährlich gewährten Nachlässe kontinuierlich an und betrug im Jahr 2015 bereits rund 29 Millionen Euro.

Das Land Kärnten verkaufte in den Jahren 2001, 2010 und 2011 Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Nominale von gesamt rund 1,433 Milliarden Euro zu einem Kaufpreis von rund 778,66 Millionen Euro. Es haftete aber weiterhin für die Einbringlichkeit dieser Wohnbauförderungsdarlehen. Mit 31. Dezember 2015 betrugen die offenen Haftungen aus den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen rund 1,051 Milliarden Euro.

Bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen hatte das Land Kärnten die bei begünstigten Rückzahlungen nachgelassenen Beträge samt Zinsen in den Folgejahren zur Gänze auszugleichen, da die Annuitäten laut den Tilgungsplänen weiterhin an die Forderungskäufer bzw. Forderungskäuferinnen zu leisten waren. Die daraus resultierende Finanzierungslücke betrug zum 31. Dezember 2015 bereits rund 67,83 Millionen Euro. Das Land Kärnten hatte dafür keine finanzielle Vorsorge getroffen.

Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 konkretisierte das Land Kärnten nur das Ziel der Mietensenkung. Weitere Ziele sowie Indikatoren zur Messung und Kontrolle der Zielerreichung fehlten.

Der Wohn- und Siedlungsfonds des Landes Kärnten stellte eine Parallelstruktur zur Wohnbauförderung dar. Er vergab vor allem in jenen Fällen Förderungen, bei denen eine Wohnbauförderung nicht möglich war, wie beispielsweise bei zu hohem Einkommen oder bei verspäteten Anträgen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 29. September 2016 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 6. Dezember 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 6. Dezember 2016 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



Zur Pressemitteilung →

geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

Ähnliche Beiträge

Bericht

Förderstrategie und Förderwesen des Landes

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das Gesamtsystem der Förderungen im Land. Von 2010 bis 2015 sanken die Förderausgaben des Landes um 16 Prozent auf 360 Millionen Euro. Über ein Drittel dieser Ausgaben fiel auf die Wohnbauförderung und etwa die Hälfte waren Ermessensausgaben. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert das Förderwesen des Landes Kärnten als antiquiert aufwendig, unübersichtlich und uneinheitlich. Darüber hinaus fehlt eine Gesamtstrategie.
Zum Bericht →
Bericht

Kulturförderung

In seinem neuesten veröffentlichten Bericht kritisiert der Kärntner Landesrechnungshof die Kulturförderung des Landes. Der Landesrechnungshof empfiehlt, möglichst rasch eine Förderstrategie zu erstellen, wie dies auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Weiters empfiehlt er, den Förderprozess zu optimieren und vor allem zu verkürzen. Der Förderprozess durchläuft derzeit – vom Antrag bis zur Abrechnung – 31 bis 38 Schritte.
Zum Bericht →
Bericht

Sportförderung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das System der Sportförderung des Landes. Über 1.000 Fälle der Sportförderung legten im Jahr 2015 jeweils 16 Kilometer zurück. Die Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs kritisieren den Verwaltungsaufwand und empfehlen den elektronischen Akt sowie Schwellenwerte einzuführen. Als Basis für die Fördervergabe sollte das Land die Sportstrategie möglichst rasch fertigstellen.
Zum Bericht →
Bericht

Schulskiaktion des Landes

Im Zuge der Initiativprüfung „Förderung von Skigebieten“ stellte der Landesrechnungshof fest, dass das Land Fördermittel zu Unterstützung der Teilnahme an Wintersportwochen bereitstellte. Auf Grund anhaltender Diskussionen um den Skinachwuchs in Österreich sowie der rückläufigen Teilnehmerzahlen für Wintersportwochen, entschloss sich der Landesrechnungshof die Wintersportwochen-Förderaktion des Landes zu überprüfen.
Zum Bericht →
Bericht

Wohnbeihilfe

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Wohnbeihilfe des Landes. Ziel der Überprüfung war, das System der Wohnbeihilfe, den Prozess der Auszahlung und das Interne Kontrollsystem zu optimieren. Der Landesrechnungshof empfiehlt, stärker auf automatisierte Prozesse zu setzen.
Zum Bericht →