Wohnbauförderung
veröffentlicht am 6. Dezember 2016
Zusammenfassung
Das Land Kärnten gewährte 2015 Nachlässe in Höhe von 29 Millionen Euro für Wohnbauförderungsnehmerinnen und Wohnbauförderungsnehmer, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlten, und die Summe steigt seit 2011.
Begünstigte Rückzahlungen mit einem Nachlass von 25 Prozent der offenen Darlehensschuld, waren sowohl in der Wohnbauförderung als auch im Wohn- und Siedlungsfonds vorgesehen. In den Jahren 2010 bis 2015 gewährte das Land Nachlässe bei den begünstigten Rückzahlungen von insgesamt rund 71,57 Millionen Euro. Seit 2012 stieg die Summe der jährlich gewährten Nachlässe kontinuierlich an und betrug im Jahr 2015 bereits rund 29 Millionen Euro.
Das Land Kärnten verkaufte in den Jahren 2001, 2010 und 2011 Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Nominale von gesamt rund 1,433 Milliarden Euro zu einem Kaufpreis von rund 778,66 Millionen Euro. Es haftete aber weiterhin für die Einbringlichkeit dieser Wohnbauförderungsdarlehen. Mit 31. Dezember 2015 betrugen die offenen Haftungen aus den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen rund 1,051 Milliarden Euro.
Bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen hatte das Land Kärnten die bei begünstigten Rückzahlungen nachgelassenen Beträge samt Zinsen in den Folgejahren zur Gänze auszugleichen, da die Annuitäten laut den Tilgungsplänen weiterhin an die Forderungskäufer bzw. Forderungskäuferinnen zu leisten waren. Die daraus resultierende Finanzierungslücke betrug zum 31. Dezember 2015 bereits rund 67,83 Millionen Euro. Das Land Kärnten hatte dafür keine finanzielle Vorsorge getroffen.
Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 konkretisierte das Land Kärnten nur das Ziel der Mietensenkung. Weitere Ziele sowie Indikatoren zur Messung und Kontrolle der Zielerreichung fehlten.
Der Wohn- und Siedlungsfonds des Landes Kärnten stellte eine Parallelstruktur zur Wohnbauförderung dar. Er vergab vor allem in jenen Fällen Förderungen, bei denen eine Wohnbauförderung nicht möglich war, wie beispielsweise bei zu hohem Einkommen oder bei verspäteten Anträgen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 29. September 2016 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 6. Dezember 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 6. Dezember 2016 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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