Was prüft der Kärntner Landesrechnungshof?
Bereiche
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüft die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung in Kärnten auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, ziffernmäßige Richtigkeit und Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften.
Der Landesrechnungshof überprüft vor allem folgende Bereiche:
Land Kärnten
Fonds, Stiftungen, Anstalten und sonstige Einrichtungen des Landes (zum Beispiel Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, Landeskrankenanstalten)
Unternehmen, an denen das Land zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist
Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie deren Stiftungen, Fonds und Anstalten
Unternehmen, an denen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu mindestens 50 Prozent beteiligt sind
Folgende Bereiche darf der Landesrechnungshof nur auf Prüfauftrag überprüfen, wobei diese Prüfaufträge auf maximal vier pro Jahr beschränkt sind – zwei Prüfaufträge vom Landtag und zwei von der Landesregierung:
Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie deren Stiftungen, Fonds und Anstalten
Unternehmen, an denen Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu mindestens 50 Prozent beteiligt sind
Förderungen und Subventionen
Wer Förderungen oder Subventionen vom Land erhält, kann vom Landesrechnungshof überprüft werden. Dabei achten die Prüferinnen und Prüfer darauf, ob die erhaltenen Mittel so verwendet wurden, wie es mit dem Land vereinbart worden ist. Sie überprüfen auch, ob die Mittel wirksam und effizient eingesetzt wurden.
Großvorhaben des Landes
Großvorhaben sind Bauten oder Anschaffungen, deren Gesamtkosten außergewöhnlich hoch sind. Das ist dann der Fall, wenn die Gesamtkosten des Projekts höher sind als 2 Promille der Gesamtausgaben des aktuellen Landesbudgets. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 7,5 Millionen Euro. Beispiele für Großvorhaben sind Straßen-, Brücken- und Gebäudebauten. Der Landesrechnungshof überprüft die geplanten Kosten von Großvorhaben vor deren Umsetzung. Dabei achten die Prüferinnen und Prüfer auf die Berechnung der Soll-Kosten und Folgekosten, auf ziffernmäßige Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit sowie Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des geplanten Vorhabens. Erst nach Abschluss der Überprüfung durch den Landesrechnungshof darf das Großvorhaben umgesetzt werden. Während oder nach der Durchführung eines Großvorhabens kann der Landesrechnungshof wiederum überprüfen, ob die geplanten Kosten eingehalten wurden.
Rechnungsabschluss des Landes
Der Landesrechnungshof überprüft, ob das Land Kärnten im vergangenen Jahr so gewirtschaftet hat, wie es im Landesbudget vorgesehen war. Er überprüft auch, ob die Abschlussrechnung des Landes richtig aufgestellt wurde.