Barrierefreiheitserkärung
erstellt vom Kärntner Landesrechnungshof im November 2020, aktualisiert im September 2024.
Möglichst alle Bürgerinnen und Bürger sollen barrierefrei auf die Website des Kärntner Landesrechnungshofs zugreifen können – gemäß dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz. Dafür will der Landesrechnungshof nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen, sondern seine Website möglichst optimal barrierefrei zur Verfügung stellen.
Derzeit entspricht die Website des Landesrechnungshofs der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines 2.1. Einige Funktionen der Website setzen JavaScript voraus. Bei deaktiviertem JavaScript kann die volle Funktionsfähigkeit somit nicht garantiert werden.
Bei einigen Kriterien erfüllt die Website bereits die höhere Konformitätsstufe AAA, zum Beispiel:
Barrierefreiheit optimieren
Der Landesrechnungshof verbessert die Barrierefreiheit seiner Inhalte laufend. Wir haben Aspekte zur Barrierefreiheit in den Writing Guidelines des Landesrechnungshofs aufgenommen sowie unsere Vorlagen und Anleitungen im Hinblick auf Barrierefreiheit überarbeitet. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs machen wir Workshops, um sie für dieses Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit den Vorgaben zu schulen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Berichte
Mit den Berichten sind hier auch die dazugehörigen Factsheets und Kurzfassungen gemeint. Der Landesrechnungshof veröffentlicht seine Prüfberichte als PDF-Dokumente. Wir optimieren diese Berichte im Hinblick auf Barrierefreiheit. Vor allem ältere Berichte haben jedoch einige Mängel. Es wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, alle Berichte rückwirkend barrierefrei zu machen.Prüfaufträge zu den Berichten
Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen sind gleichzeitig als HTML-Text veröffentlicht.Jubiläumsbücher
Tätigkeitsberichte
Es wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, alle Tätigkeitsberichte rückwirkend barrierefrei zu machen.
Sollten Sie Bedarf an diesen Dokumenten in barrierefreier Version haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bemühen uns, Ihnen diese Inhalte möglichst rasch barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Barrierefreiheit getestet
Die Ninetyfive OG hat die Website bei der Erstellung im September 2021 im Hinblick auf Barrierefreiheit anhand des WAVE Accessibility Evaluation Tools getestet. Zusätzlich hat sie die Website manuell mit Screenreadern getestet. Getestet wurden alle Seiten der Website. Besonderes Augenmerk lag auf der Bedienbarkeit von kritischen Bedienungselementen wie Menüleiste, Seitensuche und Berichtssuche.
Die Agentur Wienfluss hat die Barrierefreiheit der Website im September 2023 anhand von repräsentativen Stichproben überprüft. Die aufgezeigten Mängel haben wir bestmöglich behoben.
Feedback
Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf die Website haben und Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir schätzen konstruktives Feedback, das uns dabei hilft, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern.
Kontakt
Kärntner Landesrechnungshof
+43 676 833 32 202
office@lrh-ktn.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Auf der Website der Beschwerdestelle zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie weitere Information dazu, wie Sie mittels Kontaktformular eine Beschwerde einreichen können. Die Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch das Land Kärnten oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.