Flughafen Klagenfurt – Teilprivatisierung
veröffentlicht am 1. Oktober 2020
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt von der Ausschreibung bis zu den Vertragsabschlüssen überprüft. Aus dem Vergabeverfahren blieb ein Bieter übrig. Sein Angebot wurde mit 183 von 470 möglichen Punkten bewertet und dieser Bieter erhielt den Zuschlag. Er leistete eine Kapitalerhöhung der Flughafen Betriebsgesellschaft und erhielt dadurch 74,9 Prozent der Anteile.
Der Flughafen Klagenfurt steht im Eigentum der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG), die den Flughafen betreibt. Die Eigentümer der KFBG waren bis 2018 das Land Kärnten mit 80 Prozent und die Stadt Klagenfurt mit 20 Prozent. Im Jahr 2018 wurde der Flughafen jedoch teilprivatisiert. Ein Investor leistete eine Kapitalerhöhung der KFBG und erhielt dadurch 74,9 Prozent der Anteile. Die Altgesellschafter (Stadt und Land) erhielten durch die Teilprivatisierung kein Geld. Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Teilprivatisierung von der Ausschreibung bis zu den Vertragsabschlüssen überprüft.
Angebotszuschlag
Die Teilprivatisierung des Flughafens wurde öffentlich ausgeschrieben. Am Ende des Ausschreibungsverfahrens blieb nur ein Bieter über, dessen Angebot den Ausschreibungskriterien entsprach. Eine Bewertungskommission beurteilte das Angebot des verbliebenen Bieters mit 183 von 470 möglichen Punkten. Der Landesrechnungshof konnte die Bewertung des Angebots nicht vollständig überprüfen, weil sie nicht dokumentiert war. Beispielsweise fehlten von den ersten beiden Sitzungen der Bewertungskommission nachvollziehbare Dokumentationen.
Beteiligungsvertrag
Stadt und Land schlossen mit dem Investor einen Beteiligungsvertrag ab. Vor der Teilprivatisierung hatte die KFBG Liegenschaften im Ausmaß von 218,76 Hektar mit einem Buchwert von 10,87 Millionen Euro. Der Strategieplan des Investors sieht vor, nicht betriebsnotwendige Liegenschaften der KFBG zu verwerten und plante für das Jahr 2021 Erträge aus Grundstücksverkäufen von 10,19 Millionen Euro.
Im Beteiligungsvertrag mit dem Investor sicherten die Gesellschafter zu, allen Maßnahmen zur nachhaltigen Absicherung des Flughafenstandorts zuzustimmen. Damit relativierten sie das Einstimmigkeitsprinzip für bestimmte Beschlüsse wie Liegenschaftsverkäufe, das im Gesellschaftsvertrag verankert war.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 24. September 2020 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 1. Oktober 2020 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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