Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.

veröffentlicht am 22. April 2025

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte die Tätigkeit der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. (KFBG) von 2018 bis 2024. Im Fokus standen die Entwicklung des Flughafens, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des privaten Investors sowie die Beziehungen zwischen dessen Gesellschaften und der KFBG. Den Prüfauftrag erhielt der Landesrechnungshof vom Kärntner Landtag.

Bis 2018 war der Flughafen in Klagenfurt im Besitz der öffentlichen Hand. Danach übernahm ein privater Investor 74,9% der Anteile. Die restlichen 25,1% hielten das Land (Kärntner Beteiligungsverwaltung – K-BV) und die Stadt. Seit Mai 2023 befand sich die KFBG wieder im Besitz der öffentlichen Hand.

Geschäftsbeziehungen

Die KFBG hatte von 2018 bis 2023 zahlreiche Geschäfte mit Gesellschaften abgeschlossen, die dem privaten Investor zuzurechnen waren. An diese wurden Leistungen wie Hausverwaltung, Finanzwesen oder Baumanagement ausgelagert. Für diese Geschäfte fehlten nachvollziehbare Kostenvergleiche, schriftliche Vereinbarungen lagen zum Teil nicht vor oder waren nicht unterfertigt. Die verrechneten Kosten erachtete der LRH in einigen Fällen als zu hoch. Die auffälligen Sachverhalte, die der LRH bei der Überprüfung dieser Geschäfte bemerkte, könnten auf verdeckte Gewinnausschüttungen und somit auf mögliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe hindeuten.

Winterdienst und Abfertigungsrückstellung

2021 verkaufte die KFBG Winterdienstfahrzeuge und ersetzte sie durch ältere und gebrauchte, aber breitere Maschinen. Sie verwendete die Verkaufserlöse nicht zur Finanzierung der Neuanschaffung, sondern finanzierte diese mittels Ratenkauf. Der Verkauf der Winterdienstgeräte diente daher der Liquiditätsbeschaffung. Der LRH empfahl, vor Veräußerungen Alternativen, wie den Umbau von vorhandenen neueren Geräten und Fahrzeugen, zu überprüfen.

Als Liquiditätsbeschaffung war auch die Auflösung sämtlicher Abfertigungsrückdeckungsversicherungen der KFBG im Jahr 2022 zu sehen. Warum diese aufgelöst wurden, ist nicht nachvollziehbar. Der LRH kritisiert, dass es derzeit keine Vorsorge für die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich im „Abfertigungssystem alt“ befinden.

Kontaminationsrisiko übernommen

Ein Energieversorgungsunternehmen betrieb 30 Jahre lang die Betankungsanlage am Flughafen. Als Eigentümer der Anlagen war es für deren Instandhaltung sowie für den Rückbau und die Sanierung der Grundfläche verantwortlich. 2022 kündigte das Energieversorgungsunternehmen den Pachtvertrag. Anstatt die Fläche sanieren und die Anlage abbauen zu lassen, entschied die KFBG, die Betankungsanlage um 355.000 Euro zu erwerben. Der Kaufpreis wurde nicht plausibilisiert.

Zudem übernahm die KFBG die Verantwortung für Kontaminationen der Grundfläche. Diese Entscheidung ist aus Sicht des LRH nicht nachvollziehbar, da der Verkäufer zur Beseitigung der Bodenbelastungen verpflichtet gewesen wäre. Die Höhe der Kosten für allfällige Bodensanierungen sind nicht abschätzbar.

Das neue Betankungsgeschäft der KFBG erwies sich als defizitär: Statt der bis 2022 erzielten jährlichen Pachteinnahmen von rund 35.000 Euro führte das neue Modell im Jahr 2023 zu einem Verlust von rund 184.000 Euro.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht „Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H“ am 15. April 2025 dem Kontrollausschuss sowie der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Seit 22. April 2025 ist der Bericht öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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geografischer Bezug

Land KärntenStadt Klagenfurt

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

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