Kulturförderung

veröffentlicht am 22. Juni 2017

Zusammenfassung

In seinem neuesten veröffentlichten Bericht kritisiert der Kärntner Landesrechnungshof die Kulturförderung des Landes. Der Landesrechnungshof empfiehlt, möglichst rasch eine Förderstrategie zu erstellen, wie dies auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Weiters empfiehlt er, den Förderprozess zu optimieren und vor allem zu verkürzen. Der Förderprozess durchläuft derzeit – vom Antrag bis zur Abrechnung – 31 bis 38 Schritte.

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das System der Kulturförderung des Landes, das 2015 17,4 Millionen Euro an Fördermitteln vergab. Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 war eine mehrjährige Kulturstrategie vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht erstellt war. Deswegen konnten die Zielerreichung und Wirksamkeit der Kulturförderung nicht evaluiert werden.

Die Administration der Kulturförderung oblag den Unterabteilungen Kunst und Kultur sowie Volkskultur und Brauchtumswesen, die eine gemeinsame Kanzleistelle und Rechnungsführung, aber getrennte Standorte hatten. Da die beiden Unterabteilungen das elektronische Aktenverwaltungssystem nicht nutzten, mussten die Akten transportiert werden.

Der Förderprozess umfasste 38 Stationen in der Unterabteilung Kunst und Kultur und 31 Stationen in der Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen. Unabhängig von der Höhe des Förderbetrags musste jeder Fall vom politischen Referenten bzw. von der politischen Referentin genehmigt werden. Im Förderprozess fehlte eine Trennung zwischen der Vergabe einer Förderung und der Kontrolle der Verwendungsnachweise, die oft von derselben Person durchgeführt wurden. Weiters gab es keine Dokumentation der geprüften Belege und Verwendungsnachweise. Die Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen hatte außerdem keine schriftlichen Befangenheitsregeln und führte auch keine Prüfung der Förderungen auf Konformität mit dem EU-Beihilfenrecht durch.

Auch die Förderungen für die drei Museumsvereine mussten den Prozess jährlich durchlaufen, obwohl diese Vereine einen Rechtsanspruch auf die vertraglich festgesetzten Förderungen hatten.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 28. März dem Kontrollausschuss. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 22. Juni 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 22. Juni 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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