Landwirtschaftliche Fachschule Litzlhof – Zubau
veröffentlicht am 2. März 2017
Zusammenfassung
Die landwirtschaftlichen Fachschulen (LFS) Drauhofen und Litzlhof sollten zu einem Standort im Bildungszentrum Litzlhof mit Kosten von 5,6 Millionen Euro zusammengelegt werden. Die Landesregierung zog nicht in Erwägung, die Schülerinnen und Schüler der veralteten LFS Drauhofen auf andere Schulstandorte in Kärnten zu verteilen.
Die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) plante den Zubau und musste das Projekt verpflichtend als Großvorhaben vom Kärntner Landesrechnungshof überprüfen lassen. Der Landesrechnungshof wies die Unterlagen aber zurück, weil beispielsweise Maße nicht übereinstimmten, Brandschutz-Aspekte fehlten und ein Lift nur als Option geplant war.
In den überarbeiteten Unterlagen waren im ersten Obergeschoß noch immer keine barrierefreien Toiletten geplant. Bei baulichen Vorkehrungen für Rollstuhlfahrer verwiesen die Kärntner Schulbauvorschriften auf die Kärntner Bauordnung, in der diese Abschnitte aber entfallen waren. Die LIG plante die Gänge im Schul- und Internatsbereich lediglich 1,40 Meter breit, obwohl in anderen Bundesländern Gangbreiten zwischen 2 und 2,50 Metern vorgesehen sind und Kärnten in der Regel eine Mindestgangbreite von 1,80 Meter anwendete.
Die LIG wollte den Zubau in Niedrigenergiebauweise errichten, plante Maßnahmen dafür aber lediglich als Option. Der Landesrechnungshof stellte auch Ungenauigkeiten bei der Berechnung der Soll-Kosten fest. Bei den Folge-Kosten erwartete der Landesrechnungshof Minderkosten von 183.834 Euro aufgrund der Verringerung des Personalstands. Bis die LIG die Liegenschaft der veralteten LFS verwertet, sind dafür jedoch 300.000 Euro Miete im Jahr zu zahlen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 16. Januar 2017 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 2. März 2017 mit de Bericht. Somit ist der Bericht seit 2. März 2017 öffentlich. Dieses Projekt hatte der Landesrechnungshof als Großvorhaben gesetzlich zu überprüfen.
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