Rechnungsabschluss 2016 des Landes - Ordnungsmäßigkeit und Prozesse
veröffentlicht am 30. Jänner 2018
Zusammenfassung
Im Rahmen der Überprüfung des Landesrechnungsabschlusses führte der Kärntner Landesrechnungshof eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung durch. Zusätzlich überprüfte er vier ausgewählte Verrechnungsprozesse des Landes, um das interne Kontrollsystem zu beurteilen. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert zahlreiche Mängel bei der Verbuchung von Belegen im Land. Seine 43 Empfehlungen sollen die Buchhaltung des Landes im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsreform verbessern.
Für die Ordnungsmäßigkeitsprüfung zog der Landesrechnungshof eine Stichprobe von 350 Buchungsbelegen aus allen Haushaltsgruppen. 76 Prozent der überprüften Belege wiesen formale Mängel auf, zum Beispiel ein falsches Belegdatum, unvollständige Rechnungsnummern und fehlende Originalrechnungen. Auf manchen Rechnungen fehlten wichtige Rechnungsmerkmale wie der Leistungszeitraum oder der Hinweis auf Steuerbefreiung. Obwohl Rechnungen nicht ordnungsgemäß ausgestellt waren, veranlasste die Buchhaltung des Landes deren Zahlung.
Zwei Drittel der überprüften Rechnungen zahlte das Land nicht innerhalb der Zahlungsfrist, die laut Zahlungsverzugsrichtlinie der EU nicht mehr als 30 Tage betragen darf. Bei einem Drittel der Stichproben, bei denen ein Skontoabzug möglich gewesen wäre, zahlte das Land trotzdem den vollen Betrag.
11 Prozent der überprüften Belege wiesen sogar materielle Mängel auf. In einem Fall war der Betrag falsch. Bei 26 Stichproben waren die Geschäftsfälle auf falsche Konten verbucht. Neun Leistungen aus dem Jahr 2015 wurden mit Buchungsdatum 2016 im Buchhaltungssystem erfasst.
Der Landesrechnungshof hat 43 Empfehlungen ausgesprochen, um die Verbuchungen des Landes zu verbessern und die Buchhaltung bestmöglich bei den Vorbereitungen für die bevorstehende Haushaltsreform zu unterstützen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 30. November 2017 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 30. Januar 2018 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 30. Januar 2018 öffentlich.
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