Pflichtschulen
veröffentlicht am 23. November 2017
Zusammenfassung
Kärnten bezahlt seit 2014 durchschnittlich 14 Millionen Euro im Jahr für seinen Mehrbedarf an Lehrerinnen und Lehrern, obwohl Kosten für Landeslehrerinnen und -lehrer eigentlich der Bund trägt. Der Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt daher, Klassen besser auszulasten und Bildungszentren zu forcieren. Außerdem sollte das Land sorgfältiger mit der Personalreserve umgehen und mit dem Bund über den Schüleranteil in der Sonderpädagogik verhandeln.
Im Schuljahr 2016/17 gab es in Kärnten 233 Volksschulstandorte mit insgesamt 20.722 Schülerinnen und Schülern. Nur 49 Volksschulen erreichten die im Kärntner Schulgesetz festgelegte Mindestschülerzahl von 120 Schülerinnen und Schülern. Im Bundesländervergleich belegte Kärnten hinsichtlich der durchschnittlichen Schülerzahl pro Volksschule den drittletzten Platz.
41 Kärntner Gemeinden hatten mehr als eine Volksschule, die von weniger als 120 Schülerinnen und Schülern besucht wurde. Diese Schulstandorte verursachten hohe Strukturkosten und finanzielle Nachteile für die Gemeinden bei den Bedarfszuweisungen des Landes. 13 Gemeinden betrieben eine Volksschule mit weniger als 30 Schülerinnen und Schülern, obwohl ein weiterer Volksschulstandort in derselben Gemeinde bestand.
Im Schuljahr 2016/17 gab es in Kärnten 68 Neue Mittelschulen mit insgesamt 12.711 Schülerinnen und Schülern. Nur 26 Prozent der Neuen Mittelschulen erreichten in diesem Schuljahr die gesetzliche Mindestschülerzahl von 240 Schülerinnen und Schülern.
Die Kosten für Lehrerinnen und Lehrer allgemeinbildender Pflichtschulen sollte der Bund dem Land ersetzen. Im Schuljahr 2016/17 musste das Land 13,1 Millionen Euro selbst zahlen, weil es 350,5 Lehrerplanstellen mehr benötigte, als der Bund auf Basis der Stellenplanrichtlinie finanzierte. Mehr als die Hälfte dieser Planstellen fielen bei der Sonderpädagogik an, weil der Bund mit 2,7 Prozent an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechnete, was in Kärnten einer tatsächlichen Zahl von 4,39 Prozent gegenüberstand.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 11. August 2017 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 23. November 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 23. November 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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