Rechnungsabschluss 2022 des Landes – Ordnungsmäßigkeitsprüfung
veröffentlicht am 25. August 2023
Zusammenfassung
Im Rahmen der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2022 des Landes führte der Kärntner Landesrechnungshof eine Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung durch. Er zog Stichproben und überprüfte, ob Mängel bei der Verbuchung und im Internen Kontrollsystem vorlagen und ob Zahlungsfristen eingehalten wurden.
781 Stichproben gezogen
Für die Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung zog der Landesrechnungshof 781 Stichproben aus allen Globalbudgets des Rechnungsabschlusses 2022. Sechs Stichproben betrafen Mängel mit Auswirkungen auf den Rechnungsabschluss, neun Stichproben wiesen auf Mängel im Internen Kontrollsystem hin. Mehr als die Hälfte der Stichproben, nämlich 399 von 781 Stichproben, ordnete der Landesrechnungshof sonstigen Mängeln zu. Die sonstigen Mängel waren grundsätzlich formaler Natur, konnten aber finanzielle Auswirkungen haben. Hält das Land beispielsweise das Zahlungsziel nicht ein, führt dies eventuell zu Mahnspesen oder Verzugszinsen.
Zahlungsfrist häufig überschritten
Tatsächlich stellte der Landesrechnungshof im Rahmen der Stichprobenüberprüfung fest, dass das Land bei 263 von 640 Eingangsrechnungen (41,1 Prozent) die Zahlungsfrist überschritt. Zurückzuführen war das meist darauf, dass die Dienststellen der Finanzbuchhaltung die Zahlungs- und Verrechnungsaufträge zu spät übermittelten. Da der digitale Zahlungsvollzug beim Land noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, müssen Rechnungen im PDF‑Format sowie e-Rechnungen ausgedruckt und in Papierform abgearbeitet werden. Das Land plante, bis Ende 2024 alle Dienststellen auf den digitalen Zahlungsvollzug umzustellen.
Übermittlung von e-Rechnungen
Den Großteil der Rechnungen bekommt das Land mittels Post in Papierform oder per E-Mail als PDF Datei. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, dem Land ihre Rechnungen über das Unternehmensserviceportal des Bundes als e‑Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu übermitteln. Im Jahr 2022 erhielt das Land lediglich 764 e‑Rechnungen.
Um den Zahlungsvollzug vollständig digital durchzuführen, ist die Übermittlung von e-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format an das Land erforderlich. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, eine Verpflichtung zur Übermittlung von e‑Rechnungen einzuführen. Diese besteht beim Bund bereits seit 2014.
In seiner Stellungnahme führte das Land an, alle Maßnahmen umsetzen zu wollen. Der Landesrechnungshof begrüßt das und betont nochmals die Wichtigkeit einer raschen Einführung des digitalen Zahlungsvollzugs in der gesamten Landesverwaltung. Er sieht darin mehrere Vorteile für das Land, wie beispielsweise einen beschleunigten und sichereren Prozess, weniger Fehler und eine erhöhte Transparenz.
Informationen
Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 18. August 2023 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 25. August 2023 öffentlich.
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