Sportförderung
veröffentlicht am 9. November 2017
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das System der Sportförderung des Landes. Über 1.000 Fälle der Sportförderung legten im Jahr 2015 jeweils 16 Kilometer zurück. Die Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs kritisieren den Verwaltungsaufwand und empfehlen den elektronischen Akt sowie Schwellenwerte einzuführen. Als Basis für die Fördervergabe sollte das Land die Sportstrategie möglichst rasch fertigstellen.
Im Jahr 2015 vergab das Land 7,46 Millionen Euro an Sportförderungen, wobei eine Förderstrategie mit Wirkungs- und Leistungszielen fehlte. Dadurch konnte auch die Wirkung der vergebenen Sportförderungen nicht evaluiert werden.
2015 wickelte die Unterabteilung Sportkoordination 1.029 Fälle der Sportförderung ab. Unabhängig von der Höhe des Förderbetrags musste jeder Fall den Förderprozess von mindestens 29 Stationen durchlaufen und vom politischen Referenten bzw. von der politischen Referentin genehmigt werden. Dabei legte jeder Akt 16 Kilometer zurück, weil die Unterabteilung Sportkoordination vier Kilometer von den anderen zuständigen Abteilungen entfernt angesiedelt war und die elektronische Aktenführung nicht genutzt wurde.
Für die Bearbeitung von Förderanträgen hatte die Unterabteilung Sportkoordination keine schriftlichen Befangenheitsregeln und führte auch keine Überprüfung auf Konformität mit dem EU-Beihilfenrecht durch. Außerdem fehlte eine Trennung zwischen Bearbeitung des Förderansuchens und Kontrolle der Verwendungsnachweise, die oft von derselben Person durchgeführt wurden.
Ab 2015 erhielten die drei Kärntner Dachverbände einen Gesamtbetrag vom Land, um Sportförderungen an ihre Vereine zu vergeben. Bei Förderungen im Sportstättenbau konnte dadurch der maximale Förderbetrag aus Landesmitteln überschritten werden, indem sowohl das Land als auch der Dachverband Fördergelder vergaben. Laut Kärntner Sportgesetz durften Sportstätten aus Landesmitteln mit maximal 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 20. Juli 2017 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 9. November 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 9. November 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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