Umfahrung Bad St. Leonhard

veröffentlicht am 8. Oktober 2015

Zusammenfassung

Das Großvorhaben „Umfahrung Bad St. Leonhard“ war eines der aufwändigsten Straßenprojekte des Landes seit der Übertragung der Bundesstraßen. Die Abteilung 9 – Kompetenzzentrum Straßen und Brücken hatte für das Projekt im Jahre 2008 Soll-Kosten in Höhe von 65,017 Mio. EUR vorgelegt. Der Landesrechnungshof hatte bei der damaligen Überprüfung festgestellt, dass die Realisierung in der vorgelegten Form Kosten von 68,766 Mio. EUR erfordert hätte. Er hatte erhebliches Einsparungspotential aufgezeigt.

Die Abteilung 9 plante das Projekt nach der Kritik des Landesrechnungshofs um und realisierte die Umfahrung weniger aufwändig. Im Südteil änderte sie die Trasse, wodurch eine kostenintensive Unterflurtrasse entfiel, und plante auch Nebenanlagen sparsamer. Unter Einrechnung der bis 2023 noch anfallenden Finanzierungskosten werden die Ist-Kosten für das Großvorhaben rund 46,031 Mio. EUR betragen. Das Projekt wurde mit den Umplanungen somit um rund 22,7 Mio. EUR bzw. 33 Prozent günstiger umgesetzt. Davon waren rund 7,0 Mio. EUR den Finanzierungskosten zuzuschreiben, was zum größten Teil auf die seit Baubeginn stark gefallenen Zinsen zurückzuführen war.

Die Abteilung 9 griff das aufgezeigte Sparpotential bei der Umplanung jedoch nur teilweise auf. Die Herstellungskosten wären durch den Entfall einer weiteren Unterflurtrasse und der Verkleinerung der überdimensionierten Lärmschutzwände noch deutlich zu senken gewesen.

Die Kosten im Bereich der Vorarbeiten und Projektierung wurden gegenüber den korrigierten Soll-Kosten um 2,964 Mio. EUR überschritten. Die Projektänderung erforderte zusätzliche Planungsarbeiten. Bereits erstellte Planungen waren wegen der geänderten Umsetzung zum Teil nicht verwertbar. Für die Grund- bzw. Objekteinlöse bemaß das Land die Kaufsummen großzügig, auch das Ausmaß der erworbenen Grundflächen war überhöht. Für die geänderte Trasse war die Einlöse zusätzlicher Grundstücke erforderlich. Die Projektauswahl der hinzugekommenen Lavantbrücke 5 war unwirtschaftlich, ebenso war deren Planung fehlerhaft.

Die Baukosten waren wegen der im Zuge der Ausführung abgeänderten Planung um insgesamt 18,724 Mio. EUR geringer als die korrigierten Soll-Kosten.

Die Abteilung 9 beauftragte die Straßenbauarbeiten mit einer nicht an die tatsächlichen Erfordernisse abgestimmten Leistungsbeschreibung und einem ungünstigen Preisniveau, woraus hochpreisige Nachtragsbeauftragungen resultierten. Allein aus der einjährigen Verzögerung des Baubeginns resultierten Mehrkosten von rund 1,0 Mio. EUR. Eine zeitlich mögliche Neuausschreibung zog die Abteilung 9 nicht in Erwägung.

Die Ausführung der Lavantbrücke 5 erfolgte wegen Planungsmängeln mit Leistungsänderungen und Behinderungen, diese zogen Mehrkostenforderungen der ausführenden Bauunternehmung nach sich. Die Auftragssumme wurde um 54 Prozent überschritten. Auf der Basis eines von ihr beauftragten Gutachtens zur Prüfung einer Mehrkostenforderung gestand die Abteilung 9 dem Auftragnehmer einen um rund 70.000 EUR zu hohen Abrechnungsbetrag zu. Gegen den Planer klagte das Land Schadenersatz in der Höhe von rund 420.000 EUR gerichtlich ein.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 19. Juni 2015 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 8. Oktober 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 8. Oktober 2015 öffentlich.




Themenbereich(e)

Infrastruktur

geografischer Bezug

Bezirk Wolfsberg

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Eigeninitiative des LRH

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