Wohnbeihilfe

veröffentlicht am 3. März 2022

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Wohnbeihilfe des Landes. Ziel der Überprüfung war, das System der Wohnbeihilfe, den Prozess der Auszahlung und das Interne Kontrollsystem zu optimieren. Der Landesrechnungshof empfiehlt, stärker auf automatisierte Prozesse zu setzen.

Valorisierung der Wohnbeihilfe

Im Jahr 2020 gewährte das Land 10.875 Personen 21,79 Millionen Euro Wohnbeihilfe. Dies waren 70,6 Prozent aller Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Anzahl dieser sank in den letzten Jahren kontinuierlich, weshalb die ausbezahlte Wohnbeihilfe 2020 im Vergleich zu 2014 um 6,65 Millionen Euro geringer war (23,4 Prozent). Von 2014 bis 2020 verminderte sich die Anzahl der Wohnbeihilfebezieherinnen und Wohnbeihilfebezieher um 3.802 Personen (25,9 Prozent).

Während das Einkommen, die Mieten und die Betriebskosten jährlich stiegen, erfolgte von 2002 bis 2021 keine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnbeihilfe. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen. Die besondere Wohnbeihilfe für die erste Wohnungsnahme und Zu- oder Abschläge, etwa für Jungfamilien, Behinderung und Unterhalt, wurden seit der Umstellung von Schilling auf Euro im Jahr 2002 nicht angepasst.

Digitalisierung ausbauen

Antragstellerinnen und Antragsteller können Wohnbeihilfe per E-Mail, per Post, per Fax oder persönlich beantragen. Seit 2019 gibt es die Option, den Antrag mittels Online-Formular zu stellen. Für die erste Wohnungsnahme gibt es im Rahmen der besonderen Wohnbeihilfe einen Zuschlag. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen aber mit einem zusätzlichen Formular um diese ansuchen. Das Antragsformular für die besondere Wohnbeihilfe sollte in das allgemeine Formular integriert und somit auch das Einreichen mittels Online-Formular ermöglicht werden. Da die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die Anträge anhand der physischen Akte abarbeiten, drucken sie auch online eingereichte Anträge aus.

Die Prüfung der eingelangten Anträge erfolgt teils manuell durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, teils automatisch durch eine Wohnbeihilfe-Applikation. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter überprüfen insbesondere, ob die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt sind. Aus den Antragsunterlagen errechnen sie das Einkommen sowie die Miete und Betriebskosten. Bei den von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern eingegebenen Daten stellte der Landesrechnungshof Fehler fest. Diese führten zum Teil dazu, dass die ausgezahlte Wohnbeihilfe nicht korrekt war. Beispielsweise waren eine viel zu hohe Miete (226.348 Euro) oder Familienmitgliederanzahl (72 Personen) eingetragen. In einer Überprüfung von 51 Stichproben waren zwölf fehlerhaft, was einer Fehlerquote von 23,5 Prozent entspricht. In 11,8 Prozent dieser Stichproben wirkten sich die Berechnungsfehler sogar auf die Höhe der Wohnbeihilfe aus.

Insgesamt deckte der Landesrechnungshof in seinen Stichprobenüberprüfungen 90 Fälle auf, die aufgrund von fehlerhaften Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehlern zu Übergenüssen und Nachzahlungen von Wohnbeihilfe führten. Das Land zahlte den betroffenen Personen rund 35.000 Euro zu wenig an Wohnbeihilfe aus. Rund 1.900 Euro wurden fälschlicherweise zu viel ausbezahlt.

Internes Kontrollsystem stärken

In der Wohnbeihilfe-Applikation muss eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter jeden Antrag vor der Auszahlung genehmigen. Dieser bzw. diesem liegen die notwendigen Unterlagen aber gar nicht vor. Die zuständige Finanzbuchhaltung überprüft die auszuzahlenden Wohnbeihilfen nicht. Weder ein Vieraugenprinzip noch eine wirksame Funktionstrennung sind vorhanden.

Informationen

Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 24. Februar 2022 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 3. März 2022 öffentlich.



Zur Pressemitteilung →

geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Eigeninitiative des LRH

Berichtsart

Gebarung

Ähnliche Beiträge

Bericht

Wohnbauförderung

Das Land Kärnten gewährte 2015 Nachlässe in Höhe von 29 Millionen Euro für Wohnbauförderungsnehmerinnen und Wohnbauförderungsnehmer, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlten, und die Summe steigt seit 2011.
Zum Bericht →
Bericht

Klagenfurt Wohnen

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte den Betrieb „Klagenfurt Wohnen“ der Landeshauptstadt Klagenfurt. Dieser ist für die Erhaltung und Verwaltung von 3.086 Wohnungen und 111 Geschäfts- bzw. Büroräumlichkeiten zuständig und spielt eine zentrale Rolle in der Bereitstellung von Wohnraum. Der Landesrechnungshof gibt 96 Empfehlungen ab, die etwa die Wohnungsvergabe, Leerstände und Rücklagen für Sanierungen betreffen.
Zum Bericht →