Der Landtag
Der Kärntner Landesrechnungshof ist ein Organ des Kärntner Landtags. Der Landtag, der Kontrollausschuss und Mitglieder der Landesregierung können dem Landesrechnungshof Prüfaufträge erteilen.
Die fertigen Prüfberichte übermittelt der Landesrechnungshof dem Kontrollausschuss, der sich aus acht Abgeordneten des Landtags zusammensetzt. Der Kontrollausschuss behandelt die Berichte in seinen Sitzungen, zu denen die Abgeordneten Auskunftspersonen zu einzelnen Prüfthemen laden können.
Auch der Direktor des Kärntner Landesrechnungshof nimmt an den Sitzungen teil. Wenn der Kontrollausschuss einen Bericht des Landesrechnungshofs beschließt, befasst er den Kärntner Landtag damit.
Mit diesem Beschluss sind die Prüfberichte öffentlich und werden auf der Homepage des Landesrechnungshofs veröffentlicht. In der darauffolgenden Landtagssitzung befasst sich der Landtag mit dem Bericht und beschließt ihn erneut.