Landesrechnungshof überprüfte digitale Verwaltung Kärntens
veröffentlicht am 1. Februar 2024
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die digitale Verwaltung Kärntens. Ziel war es, die Amtswege für die Kärntner Bevölkerung durch Digitalisierungsmaßnahmen zu optimieren und die internen Arbeitsabläufe in der Verwaltung des Landes effizienter zu gestalten.Pressemitteilung
Neugestaltung der Website
Im Jahr 2017 wurde im Rahmen einer Direktvergabe die Website neu gestaltet. Während die Kosten bei der Auftragsvergabe auf rund 93.600 Euro geschätzt wurden, betrugen die tatsächlichen Kosten 368.000 Euro. Die Kosten für die Neugestaltung waren also wesentlich höher als ursprünglich angenommen. Hinzu kamen hohe Kosten für Wartungs- und Betreuungsarbeiten, wodurch von Ende 2015 bis 2023 rund 765.000 Euro an das beauftragte Unternehmen flossen. Das Land hätte die Website entsprechend dem Bundesvergabegesetz ausschreiben müssen. In Anbetracht der hohen laufenden Kosten sagte das Land zu, die Website des Landes 2024 neu auszuschreiben.
Bürgerkommunikation auf Website ausbauen
Die Website des Landes war ein wichtiger digitaler Kommunikationskanal zu den Kärntner Bürgerinnen und Bürgern. Die Startseite der Website beinhaltete primär Informationen zum aktuellen Geschehen und zu den Aktivitäten der Mitglieder der Landesregierung. Die Website war unübersichtlich aufgebaut und Informationen zu Serviceleistungen waren auf den ersten Blick nur schwer erkennbar. Es gab kein Online-Kontaktformular und auch Termine konnten nicht online reserviert werden.
Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, die Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger prominenter in den Vordergrund zu stellen und gesammelt in einem Bereich der Website zu positionieren.
„Das Angebot an mehrsprachigen Inhalten sowie Inhalten in einfach verständlicher Sprache sollte auf der Website des Landes erweitert werden, um möglichst alle Kärntnerinnen und Kärntner zu erreichen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Förderungen digital abwickeln
Als Bürgerservice bot das Land auf seiner Website eine Übersicht von Förderungen und Subventionen an. Diese Liste umfasste 59 Förderungen. Der Landesrechnungshof fand auf der Website des Landes jedoch insgesamt 123 Förderungsmöglichkeiten. Einige davon waren allerdings nicht mehr aktuell bzw. fehlerhaft. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, eine vollständige Übersicht aller aktuell verfügbaren Förderungen und Subventionen darzustellen.
Auch Formulare und Leistungen stellte das Land auf seiner Website zur Verfügung. Dazu zählten beispielsweise Antragsformulare für Förderungen, Sozialleistungen und den Erhalt der Kärntner Familienkarte. Der Anteil an Onlineformularen war mit 18,3 Prozent im Jahr 2022 sehr gering.
„Das Land sollte sein Angebot an Onlineformularen erhöhen, damit möglichst viele Förderungen beantragt werden können“, sagt Direktor Bauer.
Onlineformulare stellen die Grundlage dafür dar, Förderungen gesamtheitlich digital abzuwickeln. Auch die Förderabrechnungen sollten digital erfolgen.
Digitale Transformation der Verwaltung rasch umsetzen
Das Land richtete die Stelle eines Chief Digital Officers ein, um die Digitalisierung in der Kärntner Landesverwaltung abteilungsübergreifend zu koordinieren. Die Stelle blieb trotz zwei Ausschreibungen unbesetzt. Der Landesrechnungshof betont die Relevanz der Position des Chief Digital Officers. Durch die Analyse bestehender Strukturen und Prozesse sollte dieser die Verwaltung des Landes einer digitalen Transformation unterziehen. Der Ausbau von digitalen Verwaltungsverfahren wie beispielsweise elektronische Antragstellungen und Einreichmöglichkeiten sollte forciert werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land daher, die Stelle des Chief Digital Officers so schnell wie möglich zu besetzen.
Zum Zeitpunkt der Prüfung setzte das Land zwei wesentliche Digitalisierungsprojekte um: den digitalen Zahlungsvollzug und den digitalen Verwaltungsakt. Durch die Digitalisierung des Zahlungsvollzugs sollte der bisherige Zahlungslauf auf Basis eines Papierakts ersetzt werden. Die Bearbeitung der Zahlungen würde dadurch ordnungsgemäß, gut nachvollziehbar und schneller sein. Das zweite Projekt war der digitale Verwaltungsakt. Ziel war das elektronische Abarbeiten von Akten. Ähnlich wie beim digitalen Zahlungsvollzug sollten sämtliche Genehmigungsschritte digital erfolgen.
Bei der Umsetzung beider Digitalisierungsprojekte kam es zu Verzögerungen. Der Landesrechnungshof sieht die Verzögerungen und die insgesamt sehr lange Dauer für die Umsetzung der beiden Digitalisierungsprojekte kritisch. Beide Projekte wären rascher abzuwickeln.
Blick in die Zukunft
Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, in Zukunft den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu forcieren. Generell sieht der Landesrechnungshof den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Chance, die öffentliche Verwaltung in Kärnten effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten und Prozesse zu verbessern. Das Land sollte sich mit solchen Entwicklungen und Technologien auseinandersetzen und eine Vorreiterrolle in der digitalen Verwaltung einnehmen.