Landesrechnungshof überprüfte Entwicklung des Flughafens von 2018 bis 2024

veröffentlicht am 22. April 2025

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Tätigkeit der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. (KFBG) von 2018 bis 2024. Den Prüfauftrag erhielt der LRH vom Kärntner Landtag.

Pressemitteilung

Gesellschafter

Bis 2018 war der Flughafen in Klagenfurt im Besitz der öffentlichen Hand. Danach übernahm ein privater Investor 74,9% der Anteile. Die restlichen 25,1% hielten das Land (Kärntner Beteiligungsverwaltung – K-BV) und die Stadt. Im Beteiligungsvertrag vereinbarten die Vertragsparteien eine Call Option. Das bedeutete, die K-BV und die Stadt konnten ihre Anteile unter anderem bei Unterschreiten eines jährlichen Passagieraufkommens von 100.000 zurückerwerben. 2020 sanken die Passagierzahlen coronabedingt  von über 200.000 auf 49.395. 2021 wurden 29.577 Passagiere gezählt, 2022 waren es 82.760.

Im Jahr 2023 drohte der KFBG die Zahlungsunfähigkeit. Um die Gehälter bezahlen zu  können, war eine Kapitalerhöhung notwendig. Bei der folgenden Kapitalerhöhung leisteten nur die K-BV und die Stadt Klagenfurt ihre Anteile fristgerecht und erwarben damit die Mehrheit zurück. Im Mai 2023 beschloss die Landesregierung, die Call Option zu ziehen, da das Passagieraufkommen von 100.000 Passagieren im Geschäftsjahr 2022 unterschritten wurde.

Konzepte

Der private Investor präsentierte 2018 ein Konzept, das Investitionen von über einer Milliarde Euro für den Ausbau des Flughafens inklusive der Errichtung von Technologiepark und Logistikzentrum, Flughafen- und Messehotel sowie Messeareal vorsah. Die KFBG übernahm dafür die Planungskosten in der Höhe von 562.568 Euro, obwohl das Projekt durch Tochtergesellschaften des privaten Investors umgesetzt werden sollte. Der Großteil  der Pläne wurde nicht realisiert.

Im Jahr 2024 entwickelte die KFBG ein neues Konzept, das den Flughafen als zentrale Verkehrsinfrastruktur etablieren sollte. Das Ziel war, bis 2028 die Anzahl der Passagiere auf bis zu 400.000 zu steigern. Um die Frequenz und die Auslastung des Flughafens nachhaltig zu erhöhen, plante die KFBG den Vertrieb und den Außenauftritt bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu intensivieren sowie Wachstumsbereiche und attraktive und konkurrenzfähige Konditionen für Fluggesellschaften festzulegen.

Winterdienst, Betankung und Abfertigungsrückstellung

Die KFBG verkaufte 2021 Winterdienstfahrzeuge und ersetzte sie durch ältere und gebrauchte, aber breitere Maschinen. Sie verwendete die Verkaufserlöse nicht zur Finanzierung der Neuanschaffung, sondern finanzierte diese mittels Ratenkauf. Der Verkauf der Winterdienstgeräte diente daher der Liquiditätsbeschaffung. Der LRH empfahl, vor Veräußerungen Alternativen, wie den Umbau von vorhandenen neueren Geräten und Fahrzeugen, zu überprüfen.

Als Liquiditätsbeschaffung war auch die Auflösung sämtlicher Abfertigungsrückdeckungs-versicherungen der KFBG im Jahr 2022 zu sehen. Warum diese aufgelöst wurden, ist nicht nachvollziehbar. Der LRH kritisiert, dass es derzeit keine Vorsorge für die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich im „Abfertigungssystem alt“ befinden.

Ein Energieversorgungsunternehmen betrieb 30 Jahre lang die Betankungsanlage am Flughafen. Als Eigentümer der Anlagen war es für deren Instandhaltung sowie für den Rückbau und die Sanierung der Grundfläche verantwortlich. 2022 kündigte das Energieversorgungsunternehmen den Pachtvertrag. Anstatt die Fläche sanieren und die Anlage abbauen zu lassen, entschied die KFBG, die Betankungsanlage um 355.000 Euro zu erwerben. Der Kaufpreis wurde nicht plausibilisiert. Zudem übernahm die KFBG die Verantwortung für Kontaminationen der Grundfläche.

„Die Entscheidung der KFBG, die Verantwortung für alle Kontaminationen der Grundfläche zu übernehmen, ist aus Sicht des LRH nicht nachvollziehbar, da der Verkäufer zur Beseitigung der Bodenbelastungen verpflichtet gewesen wäre. Die Höhe der Kosten für allfällige Bodensanierungen sind nicht abschätzbar“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

Das neue Betankungsgeschäft der KFBG erwies sich als defizitär: Statt der bis 2022 erzielten jährlichen Pachteinnahmen von rund 35.000 Euro führte das neue Modell im Jahr 2023 zu einem Verlust von rund 184.000 Euro.

„Die KFBG führte vor der Übernahme der Betankung keine Kostenkalkulation durch und entschied sich für ein Geschäftsmodell, das sich für das Unternehmen als wirtschaftlich nachteilig erwies“, so Bauer.

Geschäftsbeziehungen

Die KFBG hatte von 2018 bis 2023 zahlreiche Geschäfte mit Gesellschaften abgeschlossen, die dem privaten Investor zuzurechnen waren. An diese wurden Leistungen wie Hausverwaltung, Finanzwesen oder Baumanagement ausgelagert. Für diese Geschäfte fehlten nachvollziehbare Kostenvergleiche, schriftliche Vereinbarungen lagen zum Teil nicht vor oder waren nicht unterfertigt. Die verrechneten Kosten erachtete der LRH in einigen Fällen als zu hoch. Die auffälligen Sachverhalte, die der LRH bei der Überprüfung dieser Geschäfte bemerkte, könnten auf verdeckte Gewinnausschüttungen und somit auf mögliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe hindeuten.

Beispielsweise beauftragte die KFBG im Oktober 2023 ein anderes Unternehmen mit der Hausverwaltung. Dabei zeigte sich ein großer Preisunterschied: Das zuvor beauftragte Unternehmen des privaten Investors verlangte ein um 54% höheres Honorar.

Eine Gesellschaft des Investors verrechnete jährlich bis zu rund 273.000 Euro für ihre Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung, obwohl die KFBG die operativen Tätigkeiten für die Geschäftsbuchhaltung und Lohnverrechnung durchführte. Es gab keine merkbare Personalreduktion oder andere Einsparungen durch die Auslagerung des Finanzbereichs.

„Auffällige Sachverhalte sollten genau untersucht und mögliche Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Insbesondere sollte auf Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sowie auf Schadenersatz geachtet werden“, sagt der LRH-Direktor.