Landesrechnungshof überprüfte Kärntner Beteiligungsverwaltung
veröffentlicht am 29. Dezember 2023
Einleitung
Der Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof, die Kärntner Beteiligungsverwaltung zu überprüfen. Im Fokus waren die Personal-, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie die Vermögensverwertungen der Jahre 2018 bis 2022.Pressemitteilung
Das Land errichtete die Kärntner Beteiligungsverwaltung im Jahr 2016. Sie übernahm die Beteiligungen der aufgelösten Landesholding und verwaltete diese, zum Beispiel die Kärnten Werbung und den Flughafen Klagenfurt.
Aufgabenverteilung zwischen den Landesgesellschaften optimieren
2019 übernahm die Kärntner Beteiligungsverwaltung das Projekt Tourismuskataster. Dadurch sollten Investoren bei der Schaffung von zusätzlichen Hotelbetten unterstützt werden. Für den Landesrechnungshof war nicht nachvollziehbar, warum die Kärntner Beteiligungsverwaltung bzw. die Kärntner Beteiligungsverwaltung Development GmbH das Projekt anstelle der Kärnten Werbung übernahm. Gleichzeitig gab es Aufgabenüberschneidungen zwischen der Kärntner Beteiligungsverwaltung Development und der BABEG (Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungsgesellschaft) im Bereich der Vermittlungstätigkeit für Investoren.
2020 übernahm die Kärntner Beteiligungsverwaltung alle Anteile an der Logistik Center Austria Süd GmbH, einer Ansiedelungsgesellschaft. Dadurch war sie nun auch für logistische Betriebsansiedelungen, die Verwaltung von Flächen für Betriebsansiedelungen sowie Industrie- und Gewerbeparks tätig, was ebenfalls zu einer Aufgabenüberschneidung mit der BABEG führte.
Im Sinne einer klaren Abgrenzung der Aufgabenbereiche der Landesgesellschaften empfahl der Landesrechnungshof dem Land, diese Aufgabenzuteilung und Zuordnung zu überdenken.
„Das Land sollte die Aufgabenbereiche der Landesgesellschaften so aufteilen, dass die Aufgaben dort angesiedelt werden, wo es bereits entsprechende Kompetenzen gibt“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer. Eine branchenspezifische Aufspaltung der Betriebsansiedelung wäre zu vermeiden.
Rechts- und Beratungsaufwendungen als größte Aufwandsposition
Die größten Aufwände hatte die Kärntner Beteiligungsverwaltung von 2018 bis 2022 mit rund 2,4 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsaufwendungen. Sie betrafen vor allem den Flughafen und das Arbeitsrechtsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der LKBG (Land Kärnten Beteiligungen GmbH).
Beim Beauftragen der Leistungen griff die Kärntner Beteiligungsverwaltung teilweise auf bestehende Honorarvereinbarungen mit Rechtsvertretern zurück und holte keine Vergleichsangebote ein. Um das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen, sollte die Kärntner Beteiligungsverwaltung bei der Beauftragung von Rechts- und Beratungsleistungen Vergleichsangebote einholen.
Augenmerk auf Barauslagenpauschalen und Reisekosten
Die Kärntner Beteiligungsverwaltung zahlte für die Rechtsvertretung im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der LKBG in den Jahren 2021 und 2022 rund 405.000 Euro an eine Wiener Anwaltskanzlei. Die Barauslagenpauschale betrug 11.500 Euro und sollte allgemeine Aufwendungen wie beispielsweise Druck- und Kopierkosten, Telefonspesen und Kosten für Datenbankrecherchen abdecken. Das entsprach drei Prozent vom Gesamthonorar, stand in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Barauslagen und erhöhte schließlich das Stundenhonorar.
Mit derselben Kanzlei vereinbarte die Kärntner Beteiligungsverwaltung einen Stundensatz von 336 Euro für Reisezeiten. Alleine in einem Verfahren fielen dabei 93 Stunden bzw. 31.220 Euro sowie 8.700 Euro Reisekosten für die An- und Abreise nach Klagenfurt an. Wie bereits in seinen Vorberichten zur Kärntner Beteiligungsverwaltung und der LKBG aus den Jahren 2019 und 2021 empfahl der Landesrechnungshof, bei der Beauftragung von Rechts- und Beratungsleistungen mehr Augenmerk auf Reiseaufwendungen zu legen.
Rechnungskontrolle verstärken
Stichproben zeigten, dass eine Rechtsanwaltskanzlei für die Erstellung einer vierzeiligen Vertagungsbitte 1,42 Stunden bzw. 476 Euro und für die Durchsicht eines 20-seitigen Verhandlungsprotokolls samt eines halbseitigen Protokollberichtigungsantrags 3,58 Stunden bzw. 1.204 Euro verrechnete. Im Rahmen der sachlichen Rechnungskontrolle beanstandete die Kärntner Beteiligungsverwaltung dies nicht.
„Wir empfehlen der Kärntner Beteiligungsverwaltung, auf eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle zu achten und diese zu verstärken“, sagt Direktor Bauer.
Personalaufnahmen dokumentieren und transparent gestalten
Bei den Mitarbeiteraufnahmen lag keine gesamthafte Dokumentation über die Auswahl der Mitarbeiter, die Bewerbungsgespräche und deren Bewertung vor. Der Landesrechnungshof empfahl, das Aufnahmeverfahren zukünftig aussagekräftig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Fokus dabei sollte auf dem festgelegten Anforderungsprofil und dessen Erfüllung liegen. Zudem sollten offene Stellen öffentlich bekanntgemacht bzw. ausgeschrieben werden.