Landesrechnungshof überprüfte Klimaschutz des Landes
veröffentlicht am 14. April 2022
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte, ob das Land Kärnten die bestehenden Klimaziele erreicht. Er analysierte, wie das Land die Klimaschutzmaßnahmen umsetzt und deren Wirkung evaluiert. Bis 2050 müssen die Treibhausgasemissionen in Kärnten um 77,7 Prozent reduziert werden. Im Bereich Verkehr entspricht das einer Emissionsreduktion von 99,8 Prozent.Pressemitteilung
Höchste pro-Kopf-Emissionen österreichweit
Die gemäß Klimaschutzgesetz relevanten Treibhausgasemissionen des Landes Kärnten für 2019 betrugen 3,94 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dies entsprach einem österreichweiten Anteil von 7,8 Prozent. Obwohl das Land die Emissionen gemäß Klimaschutzgesetz seit 2005 um 699.000 Tonnen CO2-Äquivalente (-15,1 Prozent) reduzierte und damit über der österreichweiten Reduktion von -10,8 Prozent lag, sind die pro-Kopf-Emissionen in Kärnten österreichweit am höchsten.
Um bis 2050 gemäß des Pariser Übereinkommens die Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu beschränken, ist ausgehend von den Werten für 2019 eine Reduktion von insgesamt 3,06 Millionen Tonnen C02-Äquivalente (-77,7 Prozent) erforderlich.
„In den nächsten Jahren sind umfangreiche Emissionsminderungen in sämtlichen Bereichen – besonders im Verkehrs- und Gebäudebereich – notwendig, um die Klimaziele zu erreichen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Im Bereich Verkehr beträgt die erforderliche Emissionsreduktion 1,75 Millionen Tonnen C02-Äquivalente (-99,8 Prozent), was rund 57 Prozent der Gesamtreduktion entspricht.
Daten zur Verkehrsmittelwahl erheben
Bei der Wahl der Verkehrsmittel wies Kärnten im Jahr 2013 mit einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 76 Prozent, des öffentlichen Verkehrs von 6 Prozent, des Fußverkehrs von 13 Prozent und des Radverkehrs von 4 Prozent die schlechtesten Werte im Bundesländervergleich auf. Da dies die letztverfügbaren Daten sind, empfiehlt der Landesrechnungshof, die aktuellen Werte zur Verkehrsmittelwahl in Kärnten zu erheben, um das Erreichen der Ziele des Mobilitätsmasterplans evaluieren zu können.
Aktivverkehr und öffentlichen Verkehr stärken
Im Mobilitätsmasterplan Kärnten von 2015 definierte das Land konkrete Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich zu senken. Bis 2035 ist die Verdoppelung des Anteils des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs als Mindestziel geplant. Langfristig soll der Anteil des öffentlichen Personenverkehrs auf 20 Prozent und des Rad- und Fußverkehrs auf 40 Prozent erhöht werden.
„Wir empfehlen, prioritär Maßnahmen umzusetzen, die den Aktivverkehr, also Fuß- oder Radverkehr, sowie den öffentlichen Verkehr stärken“, sagt Direktor Bauer.
So sollten etwa der Stadt- und Regionalbusverkehr ausgebaut und attraktiviert, ein Schienenverkehrskonzept entwickelt und der Güterverkehr optimiert werden.
Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, das vorgesehene Monitoring durchzuführen, alle fünf Jahre den ebenfalls vorgesehenen Mobilitätsbericht zu erstellen und quantifizierbare Kennzahlen für jedes Ziel im Mobilitätsmasterplan festzulegen, um eine effektive Kontrolle der Zielerreichung zu gewährleisten.
Mittel für Maßnahmen aufwenden
Werden die rechtsverbindlichen Klimaschutzziele nicht erreicht, tragen der Bund mit 80 Prozent und die Länder mit 20 Prozent die Kosten für den Ankauf von Klimaschutzzertifikaten. Eine 2019 angestellte Berechnung unterschiedlicher Treibhausgasemissionsszenarien mit Stand 2017 ergab für Kärnten im Fall der Zielverfehlung drohende Kosten von bis zu 117 Millionen Euro. Nach Aktualisierung der Berechnungen durch den Landesrechnungshof auf Basis der Werte von 2018 drohen Kärnten im schlechtesten Szenario bis zu 100 Millionen Euro an Zahlungen.
„Das Land sollte seine Anstrengungen erhöhen, einen adäquaten Beitrag zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu leisten. Besser jetzt in Klimaschutzmaßnahmen investieren als später Strafzahlungen leisten“, sagt Direktor Bauer.
Klimastrategie wird neu erstellt
Die Klimastrategie Kärnten soll die zentrale Grundlage für die Strategie und Maßnahmen des Landes im Bereich des Klimaschutzes sein. Zum Zeitpunkt der Überprüfung lag ein Entwurf vom Jänner 2018 vor, der von der Kärntner Landesregierung noch nicht beschlossen wurde. Das Land plant, die Klimastrategie unter Begleitung eines Expertengremiums zu überarbeiten, darin wissenschaftlich fundierte Klimaschutzziele für Kärnten zu definieren und folglich zu beschließen. Am 4. April 2022 hielt das Land die erste Sitzung unter Beiziehung von Expertinnen und Experten sowie des Landesrechnungshofs ab.
Klimaagenda: Ziele definieren
Mit der Klimaagenda Kärnten richtete das Land Ende 2019 ein referatsübergreifendes Zielsteuerungssystem ein, um die wirkungsvollsten kurzfristigen Klimaschutzmaßnahmen des Landes rasch umzusetzen. Diese Maßnahmen fasste das Land im März 2020 in einem Maßnahmendokument zusammen. Bei den einzelnen Maßnahmen sind großteils keine konkreten Ziele hinterlegt.
„Wir empfehlen, durchgehend Ziele und Indikatoren aufzunehmen, um den Maßnahmenfortschritt messbar zu machen. Nur so gewährleistet das Land die mit der Klimaagenda verfolgte Zielsteuerungsfunktion“, sagt Direktor Bauer.