Geprüfte Stellen setzen 93 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs um
veröffentlicht am 7. Juli 2023
Einleitung
Jedes Jahr fragt der Kärntner Landesrechnungshof bei den geprüften Stellen nach, welche seiner Empfehlungen sie umsetzen und welche nicht. 2021 sprach der Landesrechnungshof 944 Empfehlungen aus. Davon wollen die geprüften Stellen 878 Empfehlungen umsetzen. Der Landesrechnungshof freut sich über die hohe Umsetzungsrate von 93 Prozent.Pressemitteilung
878 von 944 Empfehlungen werden umgesetzt
944 Empfehlungen in insgesamt zwölf Berichten richtete der Landesrechnungshof im Jahr 2021 an die geprüften Stellen. Neben der Landesregierung überprüfte er etwa das Landesunternehmen LKBG (Land Kärnten Beteiligungen GmbH), die Kärntner Jägerschaft und ausgewählte Gemeinden.
Von den 944 ausgesprochenen Empfehlungen wollen die geprüften Stellen 878 Empfehlungen (93 Prozent) umsetzen. 556 Empfehlungen (58,9 Prozent) davon wurden bereits im Jahr nach der Prüfung vollständig umgesetzt.
„Mit unseren Empfehlungen wollen wir die geprüften Stellen unterstützen. Die hohe Umsetzungsrate zeigt, dass unsere Prüfkunden die Lösungsvorschläge gerne annehmen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Mit seinem jährlichen Nachfrageverfahren unterstützt der Landesrechnungshof auch die Landesregierung, die dem Landtag über den Umsetzungsstand der Empfehlungen berichten muss.
Obwohl das Land die meisten Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen will, bleibt Verbesserungspotential ungenutzt. Denn 66 der 944 nachgefragten Empfehlungen (7 Prozent) des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2021 wollen die geprüften Stellen nicht umsetzen.
Bildung
Im Bildungsbereich empfahl der Landesrechnungshof, das strategische Planungskonzept für die Zusammenschlüsse von Bildungszentren fertigzustellen und bis 2026 zu erweitern. Das Land sollte zudem Volksschulstandorte konsolidieren und Bildungszentren errichten. Das Land setzt die Empfehlungen laufend um, da es sich um einen längeren Prozess handelt.
Im Bericht zur vorschulischen Kinderbildung und -betreuung ausgewählter Gemeinden empfahl der Landesrechnungshof, die Möglichkeiten für gemeindeübergreifende Kooperationen zu überprüfen und vermehrt umzusetzen. Die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Malta und Gmünd gilt dabei als positives Beispiel. Vier weitere Gemeinden sagten die Umsetzung dieser Empfehlung zu.
Die Empfehlung, bei der Genehmigung von Kinderbetreuungseinrichtungen auf die Erfüllung der VIF-Kriterien zu achten, ist noch offen. Die Kriterien sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Um bei Personalausfällen in der Kinderbetreuung der Gemeinden flexibler zu reagieren, wären gemeindeübergreifende Kooperationen anzustreben.
Klimaschutz
Der Landesrechnungshof sprach über neunzig Empfehlungen zum Klimaschutz aus. Das Land griff die Empfehlungen auf und erstellte zum Beispiel eine Klimastrategie mit einem konkreten Ausstiegsplan aus fossilen Energieträgern. Zudem achtet es darauf, bei einer Verbesserung des Schienenangebots eine entsprechende Anbindung an den übrigen öffentlichen Verkehr vorzusehen.
Wohnbeihilfe
Zur Wohnbeihilfe empfahl der Landesrechnungshof, regelmäßig die Einkommensgrenzen sowie die Zu- und Abschläge, etwa für Jungfamilien, zu valorisieren. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen und sah eine jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex vor.
Der Landesrechnungshof zeigte auf, dass Miete und Betriebskosten bei der Berechnung der Wohnbeihilfe unterschiedlich behandelt werden. Daher empfahl er, die Berechnungsmethode zu evaluieren. Das Land sagte im Nachfrageverfahren zu, dies umzusetzen, allerdings müssten zuerst die landesgesetzlichen Grundlagen geändert werden.
Interne Kontrolle
Zur Risikominimierung sollte das Land ein Internes Kontrollsystem für die Abverkäufe von Altfahrzeugen und Altgeräten installieren. Dabei wären das Vieraugenprinzip und die Funktionstrennung zu beachten. Aufgrund der Empfehlung des Landesrechnungshofs wurde der Gesamtprozess intern evaluiert und dort wo notwendig adaptiert.
Bis 2018 wickelte die Abteilung 9 Abverkäufe nicht mehr benötigter Altfahrzeuge und -geräte selbst ab. Der Landesrechnungshof empfahl, zur Bekanntmachung der Abverkäufe facheinschlägige und gängige Plattformen (beispielsweise Dorotheum-Auktionen) zu nutzen. Seit 2018 veräußert die Unterabteilung 9E Altfahrzeuge und Großgeräte über Dorotheum-Auktionen.
Eine Empfehlung an die damalige LKBG lautete, dass Essenseinladungen oder sonstige Konsumationen in einem angemessenen Rahmen bleiben sollten. Die Nachfolgegesellschaft Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) setzte die Empfehlung um. Sie dokumentiert die Repräsentationsaufwendungen des Vorstands und berichtet dem Aufsichtsrat jährlich davon.
Digitalisierung
Im Bericht zum Zahlungsvollzug des Landes empfahl der Landesrechnungshof, den gesamten Prozess vom Eingang der Rechnungen bis zur Verbuchung in einem digitalen Workflow abzubilden. Laut Land wurde das Projekt „Digitalisierung im Zahlungsvollzug“ bereits in einem Pilotbetrieb mit der Abteilung 8 umgesetzt. Die Produktivsetzung des digitalen Zahlungsvollzugs soll sukzessive auf die Organisationseinheiten des Landes ausgerollt werden.