Landesrechnungshof überprüfte Rechnungsabschluss 2023 des Landes

veröffentlicht am 9. Juli 2024

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte den Rechnungsabschluss 2023 des Landes Kärnten. Im Jahr 2023 erzielte das Land einen negativen Nettofinanzierungssaldo in der Höhe von 142,38 Millionen Euro. Um den Großteil seiner Investitionen und die Schuldentilgung finanzieren zu können, musste das Land Finanzschulden von 210,71 Millionen Euro aufnehmen. Der Schuldenstand stieg von 3.573,54 Millionen Euro auf 3.822,91 Millionen Euro. Dadurch hatte Kärnten mit 6.717 Euro nach wie vor die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesländervergleich.

Pressemitteilung

Nettofinanzierungssaldo negativ

Im Rechnungsabschluss 2023 lagen die Einzahlungen bei 3.155,11 Millionen Euro und die Auszahlungen bei 3.297,49 Millionen Euro. Somit ergab sich ein negativer Nettofinanzierungssaldo von 142,38 Millionen Euro. Im Vorjahr hatte das Land Kärnten einen positiven Nettofinanzierungssaldo von 61,21 Millionen Euro. Für die Tilgung von Finanzschulden zahlte das Land 68,33 Millionen Euro und hatte somit einen Finanzierungsbedarf von 210,71 Millionen Euro. Das Land nahm Fremdmittel in der Höhe von 309,92 Millionen Euro auf und somit um 99,20 Millionen Euro mehr, als zur Finanzierung erforderlich waren.

Weiterhin höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesländervergleich

Nach dem ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) betrugen die Finanzschulden des Landes Kärnten samt ausgegliederter Rechtsträger im Jahr 2023 insgesamt 3.822,91 Millionen Euro. Das waren um 249,37 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Während die durchschnittliche Verzinsung der bestehenden Finanzschulden 1,4 Prozent betrug, lag die durchschnittliche Verzinsung der Neuaufnahmen im Jahr 2023 bei 3,5 Prozent. In den Jahren 2024 bis 2028 wird das Land 567,69 Millionen Euro zu tilgen haben. Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist davon auszugehen, dass der Zinssatz für Neuaufnahmen von Darlehen höher sein wird als die Durchschnittsverzinsung der zum Jahresende bestehenden Finanzschulden. Dies bedeutet, dass das Land künftig höhere Zinszahlungen zu leisten hat, was den finanziellen Handlungsspielraum weiter einschränkt.

Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg im Jahr 2023 auf 6.717 Euro an. Damit hat Kärnten weiterhin wie schon seit Jahren die mit Abstand höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesländervergleich, wobei sich der Abstand zum Zweitgereihten um 191 Euro erhöht hat.

„Ziel muss es sein, den Schuldenstand des Landes langfristig zu reduzieren und dafür rasch entsprechende Maßnahmen einzuleiten“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Das Land stellte aufgrund des Wahlrechts keine Pensionsrückstellungen in der Vermögensrechnung dar. In einer Anlage zum Rechnungsabschluss wies es die geschätzten Aufwendungen für Pensionsleistungen der nächsten dreißig Jahre aus. Für die Jahre 2024 bis 2053 sind dafür 10,307 Milliarden Euro ausgewiesen. Davon betreffen 354,71 Millionen Euro das Jahr 2024.

Haushaltskennzahlen des Landes

Das Nettovermögen des Landes Kärnten war mit 600,99 Millionen Euro negativ, verbesserte sich aber im Vergleich zum Vorjahr um 187,92 Millionen Euro. Ausschlaggebend dafür war die Aufwertung der Beteiligungen des Landes, die zu einer Erhöhung der Neubewertungsrücklage von 307,04 Millionen Euro führte. Weiters kam es im Jahr 2023 zu einer Nacherfassung bzw. Neubewertung der Landesstraßen. Durch diese nachträglichen Korrekturen erhöhte sich der Saldo der Eröffnungsbilanz um 66,45 Millionen Euro.

Zur Beurteilung eines Landeshaushalts werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Die Analyse zeigt, dass sich gegenüber dem Vorjahr alle Kennzahlen mit Ausnahme der Schuldendienstquote verschlechterten.

Die Öffentliche Sparquote zeigt eine negative Entwicklung und sank von 10,3 Prozent im Jahr 2022 auf 3,8 Prozent im Jahr 2023. Damit liegt sie unter der empfohlenen öffentlichen Mindestsparquote von fünf Prozent. Das führt dazu, dass die Ertragskraft des Landes nicht ausreicht und nicht genügend Mittel für Investitionen und Schuldentilgung zur Verfügung stehen. Dadurch stieg auch die Verschuldungsdauer, die im Jahr 2022 noch 21,77 Jahre betrug, im Jahr 2023 auf 49,61 Jahre an. Das bedeutet, auch wenn das Land in den nächsten Jahren keine Investitionen tätigt, würde es fünfzig Jahre brauchen, um seine derzeitigen Schulden vollständig zu tilgen. Im Jahr 2023 betrug die freie Finanzspitze 45,95 Millionen Euro. Das bedeutet, dass vom Saldo aus der operativen Gebarung nach der Tilgung der Finanzschulden dieser Betrag für Investitionen zur Verfügung stand.

Beteiligungen

Im Rechnungsabschluss 2023 betrugen die Beteiligungen insgesamt 1.214,18 Millionen Euro. Sie stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 325,53 Millionen Euro an. Die größten Beteiligungen hielt das Land an der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit 298,33 Millionen Euro, am Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds mit 293,49 Millionen Euro und der „Neue Heimat“ Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Kärnten mit 171,82 Millionen Euro. Die größte Erhöhung war mit 223,15 Millionen Euro beim Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds zu verzeichnen und auf die hohen Zahlungen der HETA zurückzuführen. Weitere wesentliche Erhöhungen gab es bei der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (+39,45 Millionen Euro), dem Kärntner Gesundheitsfonds (+27,93 Millionen Euro) und der BIK Breitbandinitiative Kärnten GmbH (+17,89 Millionen Euro).

Die Vereine „Gesundheitsland Kärnten“, „Institut für Technologie und alternative Mobilität“ sowie „Energie-, Natur-, Umwelt und Klimaschutz Kärnten“ wies das Land nicht unter den verwalteten Einrichtungen aus, obwohl es maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Vereine ausüben kann.

„Wenn das Land beispielsweise durch die Besetzung der Führungsgremien aus den Fachabteilungen bzw. der Landesregierung die Vereine kontrollieren bzw. beherrschen kann, empfehlen wir, die Vereine transparent unter den verwalteten Einrichtungen zu erfassen“, sagt Direktor Bauer.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten des Landes betrugen im Rechnungsabschluss 2023 insgesamt 1.294,49 Millionen Euro. Fast die Hälfte (635,24 Millionen Euro) betrifft die verkauften Wohnbauförderungsdarlehen. Das Land verkaufte offene Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen an mehrere Banken und wies diese offenen Verpflichtungen unter den Verbindlichkeiten aus. Der Landesrechnungshof empfiehlt, diesen Betrag entsprechend der VRV 2015 als Finanzschulden auszuweisen.

Weitere größere Positionen unter den Verbindlichkeiten bezogen sich auf die Finanzierung öffentlicher Krankenanstalten privater Rechtsträger von 129,71 Millionen Euro, Bedarfszuweisungen an Gemeinden von 75,30 Millionen Euro oder Zuschüsse zur Koralmbahn von 46,68 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Koralmbahn sollten im Jahr 2029 vollständig beglichen sein.