Landesrechnungshof überprüfte die Tagesstätten zur Pflege
veröffentlicht am 11. Dezember 2024
Einleitung
So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen: um Pflegebedürftigen diesen Wunsch zu erfüllen verfolgt das Land Kärnten den Grundsatz „Ambulant vor stationär“. Dieser Grundsatz für den Pflegebereich ist sowohl in politischen Programmen als auch in Gesetzen des Landes Kärnten niedergeschrieben. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Tagesstätten zur Pflege. Im Fokus der Überprüfung standen die Kapazitäten, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung der Tagesstätten.Pressemitteilung
Richtlinien und Mindeststandards einführen
In Tagesstätten werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut, leben jedoch weiterhin in ihrem Zuhause. Tagesstätten bieten eine strukturierte Tagesgestaltung mit gemeinsamen Aktivitäten, Gedächtnis- und Bewegungstraining, Hilfe bei der Hygiene, seelsorgerischen Tätigkeiten und Verpflegung. Im Zuge der Überprüfung hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass es in Kärnten keine gesamthafte Richtlinie für Tagesstätten gibt, die die Voraussetzungen für den Besuch von Tagesstätten sowie die Förderung durch das Land oder die Zielsetzungen, Zielgruppe und Qualitätskriterien festlegt.
„Der Landesrechnungshof empfiehlt, eine gesamthafte Richtlinie mit den wichtigsten Voraussetzungen und Kriterien zu erstellen“, sagt Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.
Da Tagesstättenbetreiber aktuell ihr Konzept, die Art und den Umfang der angebotenen Leistungen selbst festlegen empfiehlt der Landesrechnungshof weiters, zu evaluieren, ob die Vorgabe eines grundlegenden Konzepts für Tagesstättenbetreiber zielführend wäre. So könnten gewisse Mindeststandards gewährleistet und darüber hinaus eventuell auch therapeutische Maßnahmen in die Tagesstätten integriert werden.
Aufholbedarf bei Tagesstättenplätzen
In den einzelnen Bundesländern gibt es ein unterschiedlich großes Angebot an Tagesstätten. Kärnten liegt mit rund 3,18 Tagesstättenplätzen auf 1.000 Pflegegeldbezieher im Bundesländervergleich an vorletzter Stelle. Ende des Jahres 2023 standen 178 Plätze in zwölf Einrichtungen zur Verfügung. Die Auslastung der einzelnen Einrichtungen lag dabei zwischen 45 und 97 Prozent. Die Regierungsprogramme der aktuellen und vorangegangenen Periode wollen den Ausbau der Tagesstätten stärken, der Bedarfs- und Entwicklungsplan für Pflege – Kärnten 2030 (BEP) sieht 947 Tagesstättenplätze vor. Ende des Jahres 2023 erreichte Kärnten mit 178 Plätzen erst 19 Prozent dieses Zielwerts. In den Bezirken Klagenfurt Land, Villach und Hermagor gab es zum Zeitpunkt der Überprüfung noch gar keine Tagesstättenplätze.
„Der Landesrechnungshof empfiehlt, den etwaigen zukünftigen Bedarf genau zu evaluieren und danach weitere Kapazitäten schrittweise und regional ausgewogen zu schaffen. Weiters sollte das Land die Auslastung aller Tagesstätten überprüfen und auf Basis dieser Daten gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung setzen“, so Günter Bauer.
Attraktivität der Tagesstätten verbessern
Der Landesrechnungshof hat bei seiner Überprüfung einige Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung näher unter die Lupe genommen. Die Pflegeplatzbörse, die pflegenden Angehörigen die Suche einer Tagesstätte in der Nähe des Wohnortes im Internet erleichtern soll, sollte laufend aktualisiert werden. Hier lagen zum Zeitpunkt der Überprüfung keine aktuellen Daten vor. Derzeit muss der Transport von den Pflegebedürftigen oder Angehörigen teilweise selbst organisiert und auch finanziert werden.
„Die Erreichbarkeit spielt für den Besuch der Tagesstätten eine wesentliche Rolle. Das Land setzte sich in den vergangenen und aktuellen Regierungsprogrammen zum Ziel, Hol- und Bringdienste für die Tagesstätten umzusetzen, aktuell wurden jedoch noch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt oder Förderrichtlinien dazu erlassen“, stellt Günter Bauer fest. „Darüber hinaus sollten die Öffnungszeiten der Tagesstätten an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen ausgerichtet werden.“
Anreize für Bau und Betrieb der Tagesstätten schaffen
Die Abrechnung der Tagesstätten zwischen dem Land und den Betreibern erfolgt derzeit auf Basis von Tagsätzen. Die bisherige Finanzierung ist nach Auskunft des Landes wenig attraktiv, weil die Betreiber den Bau selbst finanzieren und auch die Fixkosten unabhängig von der Auslastung tragen müssen. Der Landesrechnungshof empfiehlt rasch finanzielle Anreize für den Bau und Betrieb von Tagesstätten zu setzen, um eine Ausweitung der Tagesstättenplätze zu unterstützen. Dabei sollten insbesondere Maßnahmen wie Investitionsdarlehen, eine Finanzierung unabhängig von der Belegung oder Fixkostenzuschüsse geprüft werden, die den Anbietern mehr finanzielle Sicherheit beim Betrieb der Tagesstätten gewährleisten würden.