Rechnungsabschluss 2024 des Landes

veröffentlicht am 8. Juli 2025

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte den Rechnungsabschluss 2024 des Landes Kärnten. Im Jahr 2024 erzielte das Land einen negativen Nettofinanzierungssaldo in der Höhe von -252,44 Millionen Euro. Dies war eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr (2023: -142,38 Mio. Euro). Der Schuldenstand stieg von 3.819,13 Millionen Euro auf 4.036,80 Millionen Euro. Kärnten hatte nach wie vor mit 7.081 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesländervergleich.

Nettofinanzierungssaldo negativ

Im Rechnungsabschluss 2024 lagen die Einzahlungen bei 3.406,97 Millionen Euro und die Auszahlungen bei 3.659,41 Millionen Euro. Somit ergab sich ein negativer Nettofinanzierungssaldo von -252,44 Millionen Euro. Das bedeutet, die Auszahlungen des Landes waren um 252,44 Millionen Euro höher als die Einzahlungen. Zusätzlich musste das Land Finanzschulden in Höhe von 131,49 Millionen Euro tilgen. Die liquiden Mittel reduzierten sich um 96,59 Millionen Euro und betrugen Ende 2024 194,91 Millionen Euro.

Finanzschulden gestiegen

Nach dem ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) betrugen die Finanzschulden des Landes Kärnten samt ausgegliederter Rechtsträger im Jahr 2024 insgesamt 4.036,80 Millionen Euro. Das waren um 217,68 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Während die durchschnittliche Verzinsung der bestehenden Finanzschulden des Landes 1,7 Prozent betrug, lag die durchschnittliche Verzinsung der Neuaufnahmen im Jahr 2024 bei 2,7 Prozent. In den Jahren 2025 bis 2029 wird das Land 703,49 Millionen Euro für bereits bestehende Finanzschulden zu tilgen haben.

Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg im Jahr 2024 auf 7.081 Euro an (2023: 6.701 Euro). Damit hat Kärnten weiterhin die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesländervergleich. Der Abstand zum Zweitgereihten beträgt 821 Euro.

Haushaltskennzahlen

Das Nettovermögen des Landes Kärnten war mit -528,83 Millionen Euro negativ und verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 72,16 Millionen Euro. Ausschlaggebend für die Veränderung war die Aufwertung der Beteiligungen des Landes.

Die Kennzahlen zur Beurteilung des Landeshaushalts entwickelten sich negativ. So sank die Öffentliche Sparquote von 3,8 Prozent (2023) auf 0,6 Prozent (2024). Damit liegt sie deutlich – und bereits das zweite Jahr in Folge – unter der empfohlenen öffentlichen Mindestsparquote von fünf Prozent. Ist diese unter fünf Prozent, stehen dem Land nicht genügend Mittel für Investitionen und die Schuldentilgung zur Verfügung.

Die Verschuldungsdauer, die im Jahr 2023 noch 49,61 Jahre betrug, stieg im Jahr 2024 auf 304,28 Jahre an. Das bedeutet, auch wenn das Land in den nächsten Jahren keine Investitionen tätigt, würde es mehr als 300 Jahre benötigen, um seine derzeitigen Schulden vollständig zu tilgen.

Die freie Finanzspitze ist der finanzielle Spielraum, der dem Land nach Abzug aller laufenden Auszahlungen und Tilgungen von Finanzschulden für Investitionen in die Zukunft verbleibt. In Kärnten war diese 2024 negativ und betrug -112,8 Millionen Euro.

Wohnbauförderung

Der größte Teil der Verbindlichkeiten des Landes bezog sich mit 360,17 Millionen Euro auf den Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen. Das Land verkaufte offene Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen an mehrere Banken. Im LRA 2024 wies das Land die Verbindlichkeiten erstmals netto aus, indem es von den Verbindlichkeiten der verkauften Wohnbauförderungsdarlehen in der Höhe von 583,99 Millionen Euro die offenen Forderungen des Landes gegenüber den Darlehensnehmern in Höhe von 223,83 Millionen Euro offen absetzte. Da den Darlehensnehmern bei der Wohnbauförderung ein 25-prozentiger Nachlass für die frühzeitige Rückzahlung des Darlehens geboten wurde, entstand für das Land ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Das Land bildete Rückstellungen in der Höhe von 99,40 Millionen Euro für Zinsen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen, die das Land – aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung durch die Fördernehmer – tragen musste.

Für 2024 verbuchte das Land für die verkauften Wohnbauförderungsdarlehen eine Wertberichtigung zu Forderungen aus gewährten Darlehen von 43,26 Millionen Euro im Ergebnishaushalt. Dadurch verschlechterte sich das Nettoergebnis in dieser Höhe. Der LRH wies darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Wertberichtigung, sondern um die Differenz aus den Ein- und Auszahlungen der verkauften Wohnbauförderungsdarlehen des Jahres 2024 handelte. Außerdem blieben der tatsächliche Nachlass aus den vorzeitig rückgezahlten Wohnbauförderungsdarlehen sowie die Zinsen unberücksichtigt. Eine Empfehlung des LRH lautete deshalb, die Buchungssystematik für die Wohnbauförderungsdarlehen anzupassen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 1. Juli 2025 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung. Somit ist der Bericht seit 8. Juli 2025 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hat der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.



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