Vereinsförderungen im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen
veröffentlicht am 19. Dezember 2025
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte Vereinsförderungen im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen. Er analysierte die Förderprozesse. Das Land sollte Regelungen für Overheadkosten schaffen und digitale Schnittstellen implementieren.
Auf Auftrag des Kärntner Landtags überprüfte der Kärntner Landesrechnungshof stichprobenartig Förderungen an Vereine im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen. Der Landtag gab die Vereine „Lebenswert“ und „Kinderfreunde Kärnten“ als Teil der Stichprobe vor. Im Fokus der Überprüfung waren Prozesse im Zusammenhang mit Förderungen.
Prozess zur Finanzierung von Projekten überarbeiten
Bei der Finanzierung von Projekten gewährte das Land regelmäßig Vorauszahlungen vor Eingang und Genehmigung der Anträge. Es wurde also Geld für nicht beantragte und damit noch nicht genehmigte Projekte ausgezahlt. Eine genaue Regelung für die Vorauszahlungen gab es nicht. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Vorauszahlungen erst nach Antragstellung und Genehmigung der Finanzierung zu gewähren.
Abrechnungen verspätet
Die Abrechnung der Projekte erfolgte oft verspätet. Beispielsweise war die Abrechnung eines Projekts für das Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Überprüfung des Landesrechnungshofs noch nicht abgeschlossen. Der Landesrechnungshof rät, eine verbindliche Frist für die Einreichung von Anträgen und die Abrechnung von Finanzierungen einzuführen.
Overheadkosten regeln
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Finanzierung von Overheadkosten nicht klar geregelt ist und die Vereine für deren Auszahlung keine Nachweise vorlegen müssen. Er empfiehlt klare, verbindliche Kriterien zu schaffen, welche Kosten zulässig sind und das Land sollte sich die Kosten durch Nachweise belegen lassen, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Digitalisierung nutzen
Im Förderprozess fehlten häufig digitale Schnittstellen zwischen Datenbanken, Antragsplattform und Verwaltungsakt. Man musste Daten manuell übertragen. Es gab außerdem keine automatisierten Prüfungen zwischen Kostenübernahmen und Leistungsabrechnungen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, digitale Schnittstellen einzuführen. Dadurch könnte man Prozesse effizienter abwickeln, Fehler reduzieren, Daten rasch automatisiert abgleichen und die Verwaltung entlasten.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 12. Dezember 2025 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 19. Dezember 2025 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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