Wir stellen ein: Prüfer*in (Vollzeit)
Was Sie bei uns machen:
Als Prüfer*in beim Kärntner Landesrechnungshof überprüfen Sie Bereiche des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen. Dabei setzen Sie sich mit wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen auseinander und verfassen Prüfberichte.
Für diese Stelle suchen wir eine Person, die gerne Prozesse und Strukturen analysiert und optimiert. Wir arbeiten in Prüfteams, daher sollten Sie kooperativ und kommunikativ sein. Selbständiges Arbeiten sollte Ihnen liegen, denn Sie überprüfen und verfassen Ihre Bereiche selbständig. Da jede Überprüfung eine neue Herausforderung ist, sollten Sie sich gerne in neue Themen einarbeiten.
Wir erwarten von Ihnen:
abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium (Uni, FH) – vorzugsweise der Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsinformatik
ausgezeichnetes schriftliches Ausdrucksvermögen
hohe Leistungsbereitschaft
analytisches Denkvermögen
hohes Maß an Lernbereitschaft
sehr gute Kommunikationsfähigkeit
Bereitschaft zur Fortbildung und zu Dienstreisen
mindestens zweijährige Berufserfahrung entsprechend der Ausbildung
Wir bieten Ihnen:
interessanten Vollzeitjob
offenes, dynamisches Team
Dienstort: Klagenfurt
Entlohnung im Gehaltsschema des Landes Kärnten (Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, mindestens Entlohnungsklasse 12)
So bewerben Sie sich:
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (bestehend aus Lebenslauf, Motivationsschreiben und Bewerbungsbogen - hier downloaden) bis 22. September 2025 an den Kärntner Landesrechnungshof: office@lrh-ktn.at oder per Post an Kaufmanngasse 13H, 9020 Klagenfurt.
Wir können nur Bewerber*innen berücksichtigen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist die Voraussetzungen erfüllen und sich fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Bewerber*innen müssen außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Bewerber müssen den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben.
Objektivierungsverfahren
Alle Bewerber*innen, die unsere Ausschreibungskriterien erfüllen, werden im Objektivierungsverfahren berücksichtigt:
Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen
Fachtest & berufskundlich-psychologischer Eignungstest: 6. Oktober 2025
Interview: 15. Oktober 2025
Geeignete Bewerber*innen werden zur jeweils nächsten Stufe des Objektivierungsverfahrens eingeladen. Die Reihung ergibt sich aus den Ergebnissen aller Stufen, wobei das Interview 50% ausmacht. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Ihnen Reisekosten oder Aufwendungen zur Teilnahme am Objektivierungsverfahren nicht ersetzen können.