LRH überprüfte den Glasfaserausbau im Lavanttal
veröffentlicht am 11. Juni 2025
Einleitung
Die BIK Breitbandinitiative Kärnten GmbH (BIK) plant, sechs Gemeinden im Lavanttal mit leistungsfähigem Internet über Glasfaserinfrastruktur zu versorgen. 726 km Glasfaserkabel sollen für bis zu 1.970 Anschlüsse verlegt werden. Die Kosten für das Projekt Lavanttal betragen rund 19,16 Millionen Euro, wovon der Bund 50% fördert. Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) prüfte das Projekt als Großvorhaben.Pressemitteilung
Das Land Kärnten gründete 2017 die BIK, um ländliche Regionen mit Glasfaserinfrastruktur zu erschließen. Im Rahmen des Programms Breitband Austria 2030 fördert der Bund entsprechende Investitionen. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Lavanttal wurde dem LRH im März 2025 als Großvorhaben zur Überprüfung vorgelegt. Mit der Ausschreibung der Bauleistungen hatte die BIK bereits im Dezember 2024 begonnen. Der LRH empfiehlt, künftig Projekte zeitgerecht zur Überprüfung vorzulegen, um Verzögerungen bei der Vergabe von Bauleistungen zu vermeiden.
Die sechs für den Ausbau vorgesehenen Gemeinden sind Bad St. Leonhard, Frantschach-St. Gertraud, Preitenegg, Reichenfels, St. Georgen im Lavanttal und Wolfsberg. Es werden rund 145 km neue Trassen errichtet, davon 38 km gemeinsam mit einem privaten Investor.
Mehr Transparenz bei Bewertung der Anschlussfähigkeit
Die förderbaren Gebiete befinden sich im ländlichen Raum und sind meist dünn besiedelt. Aufgrund hoher Ausbaukosten können nicht alle abgelegenen Liegenschaften angebunden werden.
„Angesichts begrenzter öffentlicher Mittel ist es nachvollziehbar, dass nicht jede Liegenschaft angeschlossen werden kann. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, sprechen wir uns für die Einführung objektiver und klar definierter Kriterien aus, ab wann ein Anschluss wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist – unabhängig davon, ob eine Förderung grundsätzlich möglich wäre“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Gesamtkosten und Finanzierung
Die BIK entwickelte das Kärntner Breitbandmodell für einen großflächigen Ausbau der Glasfaserinfrastruktur. Den Ausbau in Gebieten, die vom Bund als förderfähig eingestuft wurden, übernimmt dabei die BIK. Ein privater Investor übernimmt den Ausbau in wirtschaftlich lukrativen, jedoch nicht förderfähigen Gebieten.
Auf dieser Basis entstand bereits vor der Förderantragstellung im Jahr 2022 eine Gesamtplanung für das Lavanttal. Das Projekt wurde im Rahmen der Fördergenehmigung deutlich kleiner: Die Förderstelle des Bundes reduzierte den förderbaren Umfang um die Gemeinden St. Andrä und St. Paul im Lavanttal sowie um Teile von Wolfsberg. Daraufhin passte die BIK ihre Planung an.
Die Gesamtkosten für das Projekt Lavanttal betragen rund 19,16 Millionen Euro. Davon sind rund 17,87 Millionen Euro für Bauleistungen eingeplant und rund 1,29 Millionen Euro für Dienstleistungen wie beispielsweise die Bauaufsicht. Zu den Bauleistungen zählen unter anderem die Kosten für sechs Ortszentralen als lokale Verteilerknoten in Höhe von 513.332 Euro. Vor der Förderreduktion wären noch zehn Ortszentralen notwendig gewesen. Die BIK schrieb ab Juli 2023 zehn Ortszentralen gemäß der ursprünglichen Gesamtplanung aus. Der LRH kritisiert, dass die Anzahl der Ortszentralen für die Ausschreibung nicht reduziert wurde und empfiehlt, geänderte Rahmenbedingungen in die Ausschreibung einfließen zu lassen.
Die BIK erhält vom Bund Fördermittel in Höhe von 50% der Projektkosten. Zudem leisten die sechs Gemeinden einen Finanzierungsbeitrag für die Planungskosten von jeweils 5.000 Euro. Die verbleibenden rund 9,55 Millionen Euro stellt das Land der BIK nicht direkt zur Verfügung, sondern die BIK nimmt ein Darlehen von der Europäischen Investitionsbank auf, dessen Rückzahlung durch Gesellschafterzuschüsse des Landes erfolgt. Der LRH empfiehlt dem Land, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Mittel direkt über Gesellschafterzuschüsse bereitzustellen. Außerdem empfiehlt der LRH, die Finanzierungskosten in der Kosten-Berechnung zu berücksichtigen.
Kosten durch Zusammenarbeit reduziert
Die BIK kann die Baukosten des Projekts reduzieren, indem die Glasfaserkabel teilweise gemeinsam mit Kabeln eines Verteilernetzbetreibers verlegt werden. Beide Seiten profitieren von reduzierten Tiefbaukosten. Kritisch bewertet der LRH allerdings die Tatsache, dass die Aufteilung der Trassenkosten beim Vergabeverfahren den Bietern überlassen wird.
„Die Entscheidung über die Aufteilung gemeinsamer Trassenkosten sollten nicht die ausführenden Unternehmen treffen. Diese Festlegung hat bereits im Vorfeld durch den Auftraggeber zu erfolgen. Wir empfehlen daher, den Prozentsatz für die Teilung der Kosten der gemeinsamen Trassenführung von Auftraggeberseite festzulegen“, so der LRH-Direktor.
Erwartete Folgeerlöse zu hoch angesetzt
Die BIK plant, das gesamte Netz nach Fertigstellung an einen Betreiber zu übergeben, der dafür eine erfolgsunabhängige Pacht zahlen soll. Die erwarteten Einnahmen basieren auf 4.778 Nutzungseinheiten, die vor der Kürzung durch die Förderstelle des Bundes geplant waren. Mit den tatsächlich genehmigten Nutzungseinheiten von 1.970 reduziert sich der erwartete jährliche Pachterlös von 470.207 Euro auf 193.869 Euro. Die BIK berücksichtigt die Reduktion nicht, weshalb die vorgelegten Erlöse zu hoch angesetzt sind. Der LRH empfiehlt, die Folgeerlöse auf Basis der tatsächlich möglichen Nutzungseinheiten zu planen.
Der Kärntner Landesrechnungshof hat Großvorhaben gemäß § 10 Kärntner Landesrechnungshofgesetz vor deren Umsetzung zu überprüfen. Großvorhaben sind Bauten oder Anschaffungen, deren Gesamtkosten höher sind als zwei Promille der Gesamtausgaben des aktuellen Landesbudgets. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 7,8 Millionen Euro.
Den Bericht „Glasfaserinfrastruktur Projektregion Lavanttal“ hat der Kärntner Landesrechnungshof dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der BIK Breitbandinitiative Kärnten GmbH als geprüfter Stelle am 4. Juni 2025 zugestellt. Seit 11. Juni 2025 ist der Bericht auf der Website www.lrh-ktn.at veröffentlicht. Am Anfang des Berichts sind die wichtigsten Inhalte in der Kurzfassung zusammengefasst und am Ende alle Empfehlungen des LRH aufgelistet.