Landesrechnungshof überprüfte Landesgesellschaften Lakeside GmbH und LKBG
veröffentlicht am 8. April 2021
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Landesgesellschaften Lakeside Science & Technology Park GmbH (Lakeside GmbH) und Land Kärnten Beteiligungen GmbH (LKBG) überprüft. Auffällig sind hohe Kosten für den ehemaligen Geschäftsführer der LKBG sowie für die Website-Überarbeitung der Lakeside GmbH und einen Rechtsstreit der LKBG. Der Landesrechnungshof kritisiert auch die Vorgehensweise bei Auftragsvergaben und das wenig ausgelastete Veranstaltungszentrum im Lakeside Park.Pressemitteilung
Lakeside GmbH
Die Lakeside GmbH errichtete, entwickelt und betreibt den Lakeside Park als Standort für IT-Unternehmen, Forschung und Entwicklung. Im Jahr 2019 beschäftigte die Lakeside GmbH Personen im Ausmaß von 14,7 Vollzeitstellen. Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlte sie Überstundenpauschalen aus ohne zu überprüfen, ob sie notwendig waren und erbracht wurden. Der Landesrechnungshof kritisiert auch, dass die Lakeside GmbH bei Einzelfahrten wiederholt hohe Kilometergelder an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlte. Der Landesrechnungshof empfiehlt, bei Dienstreisen Verkehrsmittel zu vergleichen und Regeln für die Benützung privater PKW zu erstellen. Der Geschäftsführer der Lakeside GmbH hatte gleichzeitig leitende Funktionen in anderen Landesgesellschaften, wodurch für ihn kein Personalaufwand anfiel. Er war unter anderem Vorstandsmitglied des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds, Geschäftsführer der BABEG (Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsverband) und der HTC Villach GmbH (High Tech Campus Villach GmbH). Im Juli 2020 schrieb das Land für die Lakeside GmbH und die HTC Villach eine eigene Geschäftsführung aus. Der Landesrechnungshof sieht das kritisch und empfiehlt, dass die Geschäftsführung wie bisher die Geschäftsführung der BABEG übernehmen sollte, zumal für die K-BV (Kärntner Beteiligungsverwaltung) und den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bereits andere Geschäftsführer bestellt sind.
Veranstaltungszentrum
Im Oktober 2015 wurde im Lakeside Park das Veranstaltungszentrum Lakeside Spitz eröffnet. Das 914 Quadratmeter große Areal war im Jahr 2016 nur zu 16 Prozent ausgelastet sowie in den Jahren 2018 und 2019 nur zu durchschnittlich 27 Prozent. Der Grund für die höhere Auslastung von 37 Prozent im Jahr 2017 war laut Lakeside GmbH der Umbau der Universität Klagenfurt.
„Wir empfehlen der Lakeside GmbH eine aktive Vermarktungsstrategie, um die Auslastung des Veranstaltungszentrums zu steigern“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Kunstraum
Im Lakeside Park gibt es auch einen Kunstraum mit 116 Quadratmetern. Damit wollte man ein weiteres Kunstangebot schaffen und den Park für die Bevölkerung zugänglich machen. Im Kunstraum finden Ausstellungen, Vorträge und Filmvorführungen statt. Die Gesamtkosten für den Kunstraum betrugen durchschnittlich rund 95.000 Euro pro Jahr. Für die Entwicklung des Kunstprogramms schloss die Lakeside GmbH Drei-Jahres-Verträge mit Kuratoren ab. Im Jahr 2017 engagierte sie einen neuen Kurator mit einer Vertragslaufzeit bis Ende 2020 und verlängerte ihn bereits im Oktober 2019 um weitere drei Jahre. Dadurch überstieg der Auftragswert die Direktvergabegrenze von 100.000 Euro und die Lakeside GmbH hätte eine Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz machen müssen.
Der Eintritt in den Kunstraum ist frei. Trotzdem gab es von 2015 bis 2019 insgesamt nur 4.331 Besucher sowie in den Jahren 2018 und 2019 nur rund 460 Besucher pro Jahr. Der Landesrechnungshof empfiehlt Kosten und Nutzen zu evaluieren und aufbauend darauf alternative Konzepte bis hin zu einer Schließung des Kunstraums zu prüfen.
Rechts- und Beratungsleistungen
Für Rechts- und Beratungsleistungen gab die Lakeside GmbH von 2015 bis 2019 637.080 Euro aus. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass sie Rechnungen bezahlte, obwohl die verrechneten Rechtsleistungen nicht nachvollziehbar, beispielsweise mit detaillierten Stundenaufzeichnungen dargestellt waren. Vor der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten sollte man zudem die Basis für die Abrechnungen schriftlich festlegen. Das würde eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle erleichtern.
Website
Für das Marketing der Lakeside GmbH fielen von 2015 bis 2019 Kosten von rund 879.000 Euro an. Rund 85.800 Euro davon entfielen auf die Neugestaltung der Website – hauptsächlich für Design, Konzepterstellung und Programmierung. Der Landesrechnungshof kritisiert die hohen Kosten, dass es keine Gesamtkostenschätzung gab und dass die beauftragten Stundenkontingente überschritten wurden. Er hinterfragt auch beauftragte Begleitmaßnahmen. Zum Beispiel wurde ein Kommunikationsdesigner mit einem Designkonzept beauftragt und zusätzlich gab es eine Designbegleitung durch ein Grafikdesign-Studio.
LKBG
Die Land Kärnten Beteiligungen GmbH (LKBG) war für das Beteiligungsmanagement zuständig. Im Jahr 2016 übertrug das Land die LKBG an die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) und im Jahr 2019 wurde die LKBG auf die K-BV umgewandelt. Davor hatte die LKBG Personal im Ausmaß von durchschnittlich 2,1 bis 3 Vollzeitstellen ohne Geschäftsführer. Die K-BV übernahm das Personal inklusive Geschäftsführer.
Geschäftsführer
Nach der Umwandlung war der Geschäftsführer nur noch für die Seeimmobiliengesellschaft zuständig, im Mai 2020 berief die K-BV ihn davon ab. Aufgrund seines Dienstvertrags behielt er seine Bezüge und Begünstigungen wie den Dienstwagen. Der Landesrechnungshof kritisiert die Vertragsgestaltung mit dem ehemaligen Geschäftsführer der LKBG, weil der Vertrag keinen Gestaltungsspielraum für die Abberufung als Geschäftsführer enthält. Außerdem ist sein Gehalt im Vergleich zu Geschäftsführern anderer Landesgesellschaften im Spitzenfeld und liegt inklusive Beiträgen für eine Zusatzpension sogar über dem Gehalt des Landeshauptmanns.
Die Sachaufwendungen für den Geschäftsführer betrugen von 2015 bis Oktober 2019 rund 178.500 Euro, unter anderem rund 46.000 Euro für einen Dienstwagen. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass der Geschäftsführervertrag keine angemessene Kaufpreis-Obergrenze für den Dienstwagen enthält. Daher empfiehlt der Landesrechnungshof dem Land generell klare Regelungen für die Anschaffungen bzw. Ersatzanschaffungen von Dienstwägen, wie beispielsweise Kaufpreisobergrenzen in der Vertragsschablonenverordnung zu treffen.
Den vorherigen Dienstwagen verkaufte die LKBG im Jahr 2017 um 3.000 Euro an ein Familienmitglied des Geschäftsführers. Für das Auto hatte die LKBG einige Monate vor dem Verkauf noch Werkstattleistungen in Anspruch genommen, deren Kosten über dem Verkaufspreis lagen. Der Landesrechnungshof erachtet den Verkauf des Dienstwagens an ein Familienmitglied des Geschäftsführers als problematisch. Es ist anzunehmen, dass bei einem Privatverkauf mit adäquater Suche ein höherer Verkaufspreis für den PKW, den die LKBG gut instandgehalten hatte, möglich gewesen wäre. Laut K-BV hätten EUROTAX-Bewertungen für den Verkaufszeitpunkt einen Händler-Einkaufswert von 5.134 Euro und einen Verkaufswert von 6.973 Euro ergeben. Die K-BV wies auch darauf hin, dass der Geschäftsführer für den Verkauf keine Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt und auch nicht den zuständigen Gremien Bericht erstattet hatte.
Der Landesrechnungshof kritisiert auch hohe Ausgaben für Exkursionen des Geschäftsführers, beispielsweise in das teure Skigebiet Beaver Creek in Colorado (USA) und einen Charterflug in die Schweiz um 1.633 Euro. Die K-BV teilte mit, dass sie auf Basis der Landesrechnungshof-Kritik für den Zeitraum 2015 bis 2019 im Zusammenhang mit Fortbildungen 24 Belege sowie 33 Reisekosten- und rund 190 Diätenabrechnungen tiefergehend geprüft hat. Oftmals wären weder Nutzen noch Mehrwert ersichtlich. Außerdem hätte der Geschäftsführer bei zahlreichen Reisen und Fortbildungen, die Verpflegung beinhalteten, auch volle Diäten gegenüber der Gesellschaft abgerechnet.
Aufgefallen sind dem Landesrechnungshof auch hohe Restaurantrechnungen. Eine Stichprobenkontrolle ergab, dass die LKBG bei neun Geschäftsessen durchschnittlich 188 Euro pro Gedeck ausgab. Auf den Rechnungen sind Luxus-Konsumationen wie weiße Trüffel um 256 Euro, Champagner und teure Weine. Die K-BV teilte mit, dass sie im Hinblick auf die Landesrechnungshof-Kritik 74 Belege im Bereich Repräsentationsaufwendungen zwischen 2015 und 2019 mit einer Summe von rund 19.700 Euro geprüft hat. Die Kritik des Landesrechnungshofs hätte sich dabei bestätigt: Teure Geschäftsessen mit Luxus-Konsumationen wie Austern und Hummer wären üblich gewesen. Vielfach wären fünf- bis sieben-Gänge-Menüs um 100 Euro pro Gedeck konsumiert worden. In den meisten Fällen hätte der Geschäftsführer weder die Teilnehmer der Einladungen noch den Grund für die Einladungen auf den Belegen vermerkt.
Aufgrund einer Vielzahl an Vertrauensbrüchen wurde der ehemalige Geschäftsführer der LKBG am 5. Februar 2021 fristlos entlassen. Er hat seine Entlassung mit einer Klage angefochten.
Rechtsstreit
Die LKBG führte 14 Jahre lang einen Rechtsstreit mit einem Wiener Meinungsforschungsinstitut. Dabei ging es um Aufträge im Ausmaß von 414.000 Euro, die die LKBG dem Institut nicht mehr erteilen wollte. Für den Rechtsstreit zahlte die LKBG jedoch 777.413 Euro, also deutlich mehr als für die Aufträge angefallen wären.
„Hätte die LKBG die Aufträge erteilt, hätte sie deutlich weniger gezahlt und auch von Leistungen profitiert. Bevor man einen Prozess vor Gericht führt, sollte man die Sachlage gründlich analysieren und einschätzen“, sagt Direktor Bauer.
Auftragsvergaben
Sowohl die Lakeside GmbH als auch die LKBG beauftragten gewisse Auftragnehmer über mehrere Jahre ohne das im Vorhinein längerfristig zu planen und Kosten abzuschätzen. Beispielsweise beauftragte die Lakeside GmbH für Kreativleistungen für die Website und Informationsbroschüren einen Wiener Kommunikationsdesigner, der auch für andere Landesgesellschaften tätig war. Der Landesrechnungshof empfiehlt Vorhaben gesamthaft zu planen und auf Basis des ermittelten Auftragswerts das jeweilige Vergabeverfahren zu wählen.
Die LKBG gab von 2015 bis Oktober 2019 rund 1,05 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsleistungen aus. Sowohl die Lakeside GmbH als auch die LKBG beschafften alle Rechts-, Beratungs- und Marketingleistungen durch Direktvergaben. Die LKBG legte dem Landesrechnungshof nur für einen Fall Vergleichsangebote vor.
„Wir empfehlen Vergleichsangebote einzuholen, um die Angemessenheit von Preisen nachvollziehen zu können und das beste Angebot zu erzielen. Um die Vergaben nachvollziehen zu können, sollten die Landesgesellschaften die Vergaben dokumentieren“, sagt Landesrechnungshofdirektor Bauer.
Kärntner Wirtschaftsservice
Unter der Dachmarke Kärntner Wirtschaftsservice zogen im Jahr 2013 sieben Landesgesellschaften in den generalsanierten Amalienhof. Dadurch sollten sie von verstärkten Kooperationen profitieren. Die zu Beginn forcierten regelmäßigen Gespräche zwischen den Gesellschaften fanden später nicht mehr statt. Mit September 2020 waren nur mehr vier der sieben Gesellschaften im Amalienhof. Außerdem hatten die Landesgesellschaften bereits vor der Einführung der Dachmarke projektbezogen zusammengearbeitet. Deswegen sieht der Landesrechnungshof die Marketingaufwendungen von mehr als 100.000 Euro für das Kärntner Wirtschaftsservice kritisch. Das Land sollte die Zusammenarbeit zwischen den Landesgesellschaften, unabhängig von der räumlichen Zusammenfassung im Amalienhof, stärker forcieren. Das wäre auch durch entsprechende Vorgaben und Kooperationsbereitschaft der Gesellschaften möglich.