LKH Wolfsberg – Baustufe 2
veröffentlicht am 15. Dezember 2015
Zusammenfassung
Am 4. August 2015 legte die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) dem Landesrechnungshof die Projektunterlagen für das Großvorhaben „LKH Wolfsberg Baustufe 2“ zur Überprüfung vor.
Das Projekt betraf einen Umbau des Bauteils A, in dessen 3. und 4. Obergeschoß ein OP-Trakt, eine Intensivstation und eine Endoskopie hergestellt werden sollte. Weiters plante die KABEG eine thermische Sanierung des gesamten Bauteils A. Die Baumaßnahmen bezweckten neben einer Umstrukturierung vor allem eine Erneuerung von technisch überalterten, zentralen Funktionseinheiten.
Die vorgesehenen Maßnahmen waren die zweite Baustufe eines fünfstufigen, das gesamte LKH Wolfsberg umfassenden Ausbaukonzeptes. Die Baustufe 1 hatte die KABEG ohne Projektvorlage an den Landesrechnungshof errichtet. Der Landesrechnungshof bemängelte weiters, dass keine Gesamtplanung vorlag, die das Endausbauziel für das LKH Wolfsberg konkret festlegte.
Das Projekt folgte den vom Kärntner Gesundheitsfonds im Juni 2015 beschlossenen Regionalen Strukturplan (RSG 2020), laut dem die Anzahl der Intensivbetten von derzeit elf auf künftig acht abzumindern war.
Die vorgelegten Soll-Kosten betrugen 16,263 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof stellte bei der Überprüfung Mängel fest, deren Korrekturen eine Kostenminderung um 219.000 Euro ergaben. Die überprüften Soll-Kosten betrugen somit rund 16,045 Millionen Euro. Die Abweichung der korrigierten Soll-Kosten von den vorgelegten Soll-Kosten betrug 1,3 Prozent. Die Überprüfung der Soll-Kosten ergab somit, dass die Planer trotz der festgestellten Mängel die Kosten mit ausreichender Genauigkeit erfasst hatten.
Die Netto-Folge-Kosten betrugen laut Vorlage rund 277.000 Euro pro Jahr. Wegen eines Rechenfehlers war die Summe auf rund 324.000 Euro zu korrigieren.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 4. November 2015 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 15. Dezember 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 15. Dezember 2015 öffentlich. Dieses Projekt hatte der Landesrechnungshof als Großvorhaben gesetzlich zu überprüfen.