Rechnungsabschluss 2018 des Landes
veröffentlicht am 9. Juli 2019
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof prüfte den Rechnungsabschluss 2018 des Landes Kärnten. Das Ergebnis ist das zweite Jahr in Folge positiv. Das Land braucht jedoch dringend Maßnahmen, um den Schuldenstand langfristig zu reduzieren.
Der Kärntner Landesrechnungshof prüft jedes Jahr den Rechnungsabschluss des Landes. Dabei analysiert er, ob der Rechnungsabschluss mit dem Landesvoranschlag übereinstimmt, ob er formal und rechnerisch richtig ist und ob die haushaltsrechtlichen Grundlagen eingehalten wurden.
Im Jahr 2018 konnte das Land das zweite Jahr in Folge Schulden auch tilgen ohne dafür neue Schulden aufnehmen zu müssen. Möglich machte das ein rücklagenbereinigter Nettoüberschuss von 52,44 Millionen Euro, der sich aus den Einnahmen des Landes abzüglich der Ausgaben ohne Rücklagen ergab.
Dieses Ergebnis wurde durch mehrere Faktoren begünstigt. Der Finanzierungsbeitrag zur Koralmbahn wurde ausgesetzt und das Land hatte unerwartet hohe Mehreinnahmen aus der HETA-Abwicklung und durch die begünstigte Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen. Die Wohnbauförderungsdarlehen werden das Land in Zukunft aber zusätzlich belasten, denn es muss die Darlehen samt Zinsen bei den Kreditinstituten begleichen. Auch die Gemeindeumlagedarlehen belasten den Schuldenstand des Landes jedes Jahr mehr.
Die höchsten Einnahmen hatte das Land im Jahr 2018 durch Anteile an den Bundesabgaben und Kostenersätze des Bundes für Lehrerinnen und Lehrer. Die höchsten Ausgaben hatte das Land für Personal einschließlich Lehrpersonen und Pensionen, für Tilgungen und Zinsen von Darlehen, die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) sowie die Mindestsicherung und Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs. Kärnten hatte weiterhin die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer Österreichs.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 2. Juli 2019 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 9. Juli 2019 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hatte der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.
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