Rechnungsabschluss 2019 des Landes
veröffentlicht am 20. Juli 2020
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat den Rechnungsabschluss 2019 des Landes überprüft. Das Land hat seine Buchführung im Rahmen der Haushaltsreform umgestellt. Der Rechnungsabschluss 2019 wurde zum ersten Mal nach dem neuen Haushaltsrecht erstellt.
Der Kärntner Landesrechnungshof prüfte den Rechnungsabschluss 2019 des Landes Kärnten, der zum ersten Mal nach dem neuen Haushaltsrecht erstellt wurde. Der neue Rechnungsabschluss ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Vermögenswerte und Schulden des Landes vollständig und transparent darzustellen. Das zeigt sich am Beispiel der Wohnbauförderungsdarlehen. Beim alten Rechnungsabschluss war der Finanzierungsbedarf, den das Land in Zukunft für die Wohnbauförderungsdarlehen haben wird, nicht dargestellt. Im neuen Rechnungsabschluss sind diese Kosten aber berücksichtigt.
Haushaltsergebnis
Der Rechnungsabschluss ergibt einen Nettofinanzierungsüberschuss von 67,43 Millionen Euro. Das Haushaltsergebnis ist somit positiv, das Land sollte jedoch dringend mehr Spielraum für nachhaltige Schuldentilgungen und Investitionen schaffen.
Aufwendungen & Erträge
Das Land hatte im Jahr 2019 Aufwendungen von 2.865,48 Millionen Euro. Demgegenüber standen Erträge von 2.875,25 Millionen Euro. Das ergab ein positives Nettoergebnis von 9,76 Millionen Euro. Ein positives Nettoergebnis zeigt, dass das Land die Aufwendungen eines Jahres mit den Erträgen desselben Jahres ausgleichen konnte. Das führt zu einer Verbesserung des Nettovermögens. Daher sollte das Land längerfristig gesehen positive Nettoergebnisse erwirtschaften.
Schulden
Im Bundesländervergleich hatte Kärnten im Jahr 2019 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Österreich. Die Gesamtschulden des Landes betrugen 2019 3,41 Milliarden Euro nach ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen).
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 13. Juli 2020 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 20. Juli 2020 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hatte der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.
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