Verkauf eines Grundstücks des Landes

veröffentlicht am 10. Dezember 2020

Zusammenfassung

Das Land verkaufte ein Grundstück um 25.000 Euro an die Neue Heimat. Das Grundstück mit Garagengebäude befindet sich in Klagenfurt auf einem Areal mit mehreren Wohnhäusern. Das Land hat die Wohnhäuser bereits im Jahr 2003 an die Neue Heimat verkauft, das Grundstück mit den Garagen jedoch versehentlich nicht. Der Kärntner Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof den Grundstücksverkauf zu überprüfen.

Das Grundstück befindet sich in Klagenfurt an der Ecke August-Jaksch-Straße und Waidmannsdorfer Straße. Auf dem Grundstück ist ein Garagengebäude – einfach ausgeführt und sanierungsbedürftig. Die Grundstücksfläche ist als Gärten (593 Quadratmeter) und Baufläche (99 Quadratmeter) gewidmet.

Vorgeschichte

Im Jahr 2003 verkaufte das Land mehrere Liegenschaften an die Neue Heimat, die von ihr bereits verwaltet und instand gehalten wurden. Eine der Liegenschaften ist eine Wohnanlage in Klagenfurt. Ein Sachverständiger bewertete die Grundstücke dieser Liegenschaft für den Verkauf. Auch das Grundstück mit dem Garagengebäude gehört zu diesem Areal. Im Jahr 2019 erkannte das Land, dass dieses Grundstück im Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 fehlte. Das Grundstück war auch im Verkehrswert nicht berücksichtigt, der die Basis für den Kaufpreis war. Das war jedoch ein Versehen, deswegen wollte das Land das Grundstück nachträglich an die Neue Heimat verkaufen.

Kaufpreis

Das Land beauftragte für den verspäteten Verkauf ein neues Gutachten. Der Sachverständige betrachtete dafür das Grundstück für sich alleine und beurteilte es deswegen als nahezu wertlos. Die Neue Heimat ist jedoch im Besitz des gesamten Areals. Deswegen machte es keinen Sinn, den Wert des Grundstücks für sich alleine zu beurteilen. Laut Landesrechnungshof hätte das Land den valorisierten Wert des ursprünglichen Kaufpreises heranziehen sollen. Da die Neue Heimat aber zu 100 Prozent im Eigentum des Landes ist, ändert sich durch den Grundstücksverkauf am Vermögen des Landes nichts.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 3. Dezember 2020 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 10. Dezember 2020 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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Themenbereich(e)

Infrastruktur

geografischer Bezug

Stadt Klagenfurt

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

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Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung