Prüfauftrag an den Landesrechnungshof: Grundstücksverkauf des Landes

veröffentlicht am 10. Dezember 2020

Einleitung

Im Auftrag des Kärntner Landtags überprüfte der Kärntner Landesrechnungshof den Verkauf eines Grundstücks des Landes an die Neue Heimat.

Pressemitteilung

Der Landtag stimmte im Jänner zu, ein Grundstück des Landes um 25.000 Euro an die Neue Heimat zu verkaufen. Der Landtag hat den Landesrechnungshof damit beauftragt, den Verkaufsprozess zu überprüfen. Die Neue Heimat ist eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft in Kärnten, die im Eigentum des Landes ist. Ihre Aufgabe ist es Wohnungen zu errichten und zu verwalten.

Das Grundstück befindet sich in Klagenfurt an der Ecke August-Jaksch-Straße und Waidmannsdorfer Straße. Es ist Teil eines Areals, auf dem sich mehrere Wohnhäuser befinden. Auf dem Grundstück ist ein Garagengebäude für sieben PKW. Das Gebäude ist einfach ausgeführt und sanierungsbedürftig, die Fläche als Gärten (593 m2) und als Baufläche (99m2) gewidmet.

Vorgeschichte

Im Jahr 2003 verkaufte das Land mehrere Liegenschaften mit Wohnbauten an die Neue Heimat, die sie bereits verwaltete und instand hielt. Eine der Liegenschaften war eine Wohnanlage in Klagenfurt an der Ecke August-Jaksch-Straße und Waidmannsdorfer Straße. Ein Sachverständiger bewertete die Grundstücke dieser Liegenschaft. Sein Gutachten war die Basis für den Verkauf.

Zum Areal dieser Wohnanlage gehörte auch das Grundstück mit dem Garagengebäude. Im Jahr 2019 erkannte das Land, dass dieses Grundstück im Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 fehlte. Das Grundstück war auch im Verkehrswert nicht berücksichtigt, der die Basis für den Kaufpreis war. Das war jedoch ein Versehen, deswegen wollte das Land das Grundstück nachträglich an die Neue Heimat verkaufen.

Kaufpreis

Das Land beauftragte für den verspäteten Verkauf ein neues Gutachten. Der Sachverständige betrachtete dafür das Grundstück für sich alleine und beurteilte es deswegen als nahezu wertlos.

„Die Neue Heimat ist im Besitz des gesamten Areals. Deswegen machte es keinen Sinn, den Wert des Grundstücks für sich alleine zu beurteilen. Da die Neue Heimat aber zu 100 Prozent im Eigentum des Landes ist, ändert sich durch den Grundstücksverkauf am Vermögen des Landes nichts“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Laut Landesrechnungshof hätte das Land den valorisierten Wert des ursprünglichen Kaufpreises heranziehen sollen. Das neue Verkehrswertgutachten kostete 2.160 Euro, die sich das Land und die Neue Heimat aufteilten.