B106 Mölltal Straße – Generalsanierung 2. Teilprojekt
veröffentlicht am 16. September 2025
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das zweite Teilprojekt der Generalsanierung der B106 Mölltal Straße. Die B106 Mölltal Straße ist eine wichtige regionale Verkehrsverbindung in Oberkärnten und führt von Möllbrücke bis Winklern. Die fast 70 Jahre alte Betonstraße weist zahlreiche Schäden auf, wodurch die Verkehrssicherheit eingeschränkt und die Lärmbelästigung für Anrainer hoch ist.Pressemitteilung
Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung von 22 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 14,4 Kilometern zwischen den Ortschaften Kolbnitz und Rakowitzen und wird in mehreren Blöcken umgesetzt. Die Blöcke 1 bis 3 wurden bis zum Frühjahr 2025 bereits realisiert. Das Land Kärnten legte dem Kärntner Landesrechnungshof (LRH) als zweites Teilprojekt nun den Block 4 in der Gemeinde Flattach zur Kostenüberprüfung vor.
Projektentwicklung
Die Abteilung 9 – Straßen und Brücken begann im Herbst 2021 mit der Planung für die Sanierung der Betondecke der B106 und entwickelte drei Sanierungsvarianten:
Black Topping, eine mittelfristige Sanierungsvariante bei der zwei Lagen Asphalt direkt auf die bestehenden Betonplatten aufgebracht werden,
den Neubau Light, bei dem die Betondecke abgetragen und als ungebundene Tragschicht wiederverwendet wird und
den Vollausbau, bei dem der Straßenoberbau vollständig abgetragen und wieder aufgebaut wird.
Die Auswahl der Sanierungsmethode traf das Land nach dem Ausmaß der Schäden und den örtlichen Bedingungen. Im Jahr 2023 setzte die Abteilung 9 die ersten vier Abschnitte mit Black Topping um. Im Sommer 2024 legte die Abteilung 9 dem LRH als erstes Teilprojekt den Abschnitt Napplach – Kohlstatt zur Überprüfung vor und setzte diesen im Frühjahr 2025 in der Sanierungsvariante Neubau Light um.
Mit Vorlage des zweiten Teilprojekts hat die Abteilung 9 die 22 Abschnitte in acht Blöcke zusammengefasst, um größere Planungs- und Vergabeeinheiten zu schaffen, wie es der LRH bei Überprüfung des ersten Teilprojekts empfohlen hat. Das gegenständliche Teilprojekt – Block 4 – soll ab Herbst 2025 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Blöcke ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Auf allen Teilstücken der zukünftigen Blöcke ist die Sanierungsvariante Neubau Light geplant. Nur der Abschnitt 2 in Block 5 mit einer Länge von 550 Metern soll mit der Variante Vollausbau umgesetzt werden. Ein kurzes Streckenstück mit 75 m Länge aus Abschnitt 2, der erst im Frühjahr 2027 zur Umsetzung vorgesehen ist, befindet sich derzeit bereits in Umsetzung. Der LRH hat bei der Prüfung des ersten Teilprojekts die getrennte Ausführung der beiden in Vollausbau zu sanierenden aneinandergrenzenden Abschnitte 2 und 3 kritisiert. Nun teilt die Abteilung 9 den Abschnitt 2 und zieht den Ausbau eines kurzen Teilstücks vor.
„Aneinandergrenzende Abschnitte mit gleicher Sanierungsvariante sollen gemeinsam umgesetzt werden. So können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden“, betont LRH-Direktor Günter Bauer erneut.
Finanzierung
Von den überprüften Soll-Kosten des Gesamtprojekts (Blöcke 1 – 8) in der Höhe von 16,45 Mio. Euro waren zum Zeitpunkt der Überprüfung bereits 2,31 Mio. Euro für die bereits fertiggestellten Abschnitte und Planungsleistungen abgerechnet. Das Land hat somit noch 12,45 Mio. Euro und die Gemeinden 1,69 Mio. Euro zuzüglich einer eventuellen Baukostensteigerung zu finanzieren. Die Vereinbarung zur Kostenübernahme der Gemeinde ist unklar formuliert und sollte noch vor Vergabe des Bauprojekts klargestellt werden.
Zwischen der Überprüfung des ersten Teilprojekts und der Vorlage des zweiten Teilprojekts haben sich die Gesamtkosten der Blöcke 5 bis 8 um 2,46 Mio. Euro erhöht, das entspricht einer Steigerung von 31,9 %. Dies resultiert daraus, dass die Abteilung 9 die Soll-Kosten um Anteile ergänzt hat, die die Gemeinden betreffen, sowie zusätzliche Leistungen in die Soll-Kosten aufgenommen hat. Da die Abteilung 9 die Sanierung der B106 Mölltal Straße zunächst nicht als Gesamtprojekt betrachtet hat, wurden die Planungsleistungen durchwegs direkt vergeben. Der LRH empfiehlt, für Projekte zeitgerecht ein Vergabekonzept zu erstellen und dieses umzusetzen, um einen wirksamen Wettbewerb sicherzustellen. Bei zulässigen Direktvergaben sollten ab einem festzulegenden Schwellenwert Vergleichsangebote eingeholt werden.
Teilprojekt Block 4 in der Gemeinde Flattach
Der gegenständlich vorgelegte Block 4 in der Gemeinde Flattach umfasst eine Gesamtlänge von 2.827 m. Neben der Fahrbahnsanierung plant die Abteilung 9 auch Gehwege, Bushaltestellen und Entwässerungsdurchlässe zu sanieren. Die überprüften Soll-Kosten für Block 4 betragen 3,89 Mio. Euro. In der Soll-Kosten-Berechnung finden sich Abweichungen zwischen den Plänen und der Massenermittlung und unklare Abgrenzungen von Leistungen sowie Berechnungsfehler. Die Massenermittlung ist teilweise fehlerhaft, Massen waren zum Teil mehrfach berücksichtigt oder fehlten.
„Wir empfehlen, die Planunterlagen im Vorfeld einer Qualitätskontrolle zu unterziehen und die teilweise fehlende Planungstiefe im Bauprojekt sowie fehlende Darstellungen zu ergänzen. Weiters sollten Abweichungen zur Baubeschreibung zwischen verschiedenen baurelevanten Unterlagen rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden“, so Bauer.
Der Kärntner Landesrechnungshof hat Großvorhaben gemäß § 10 Kärntner Landesrechnungshofgesetz vor deren Umsetzung zu überprüfen. Großvorhaben sind Bauten oder Anschaffungen, deren Gesamtkosten höher sind als zwei Promille der Gesamtausgaben des aktuellen Landesbudgets. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 7,8 Millionen Euro. Den Bericht „B106 Mölltal Straße – Generalsanierung 2. Teilprojekt“ hat der Kärntner Landesrechnungshof dem Kontrollausschuss und dem Land Kärnten als geprüfter Stelle am 09. September 2025 zugestellt. Seit 16. September 2025 ist der Bericht auf der Website www.lrh-ktn.at veröffentlicht. Am Anfang des Berichts sind die wichtigsten Inhalte in der Kurzfassung zusammengefasst und am Ende alle Empfehlungen des LRH aufgelistet.