Erwerb der HETA-Schuldtitel von zwei Rechnungshöfen überprüft
veröffentlicht am 28. November 2019
Einleitung
Erstmals führten der Rechnungshof Österreich und der Kärntner Landesrechnungshof gemeinsam eine Prüfung durch. Sie überprüften den Erwerb der HETA-Schulden, für die das Land haftete. Die Rechnungshöfe geben unter anderem Empfehlungen zur Reduktion von laufenden Kosten.Pressemitteilung
Der Kärntner Landtag beauftragte sowohl den Rechnungshof Österreich als auch den Kärntner Landesrechnungshof damit, das 2. Angebot für den Erwerb der HETA-Schulden zu überprüfen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, führten die beiden Rechnungshöfe die Prüfung gemeinsam durch. Drei Prüferinnen und Prüfer vom Rechnungshof Österreich arbeiteten vor Ort beim Landesrechnungshof in Kärnten.
„Die gemeinsame Prüfung mit dem Rechnungshof Österreich war eine Bereicherung. Wir konnten das Thema effizient mit einem gemeinsamen Team überprüfen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Die Prüferinnen und Prüfer stellten im Prüfbericht die Entstehung der Landeshaftungen für die HETA dar sowie das 1. und 2. Angebot zum Erwerb der HETA-Schulden. 2015 haftete das Land Kärnten für 11,247 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten der HETA. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes ermöglichte es nicht, diese Verbindlichkeiten im Haftungsfall zu erfüllen. Deswegen drohte eine Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz des Landes.
Das Land gründete den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds zur Abwicklung des Erwerbs der HETA-Schuldtitel. Die finanziellen Mittel dafür stellten Land und Bund zur Verfügung. Das 1. Angebot wurde jedoch nicht von der Mehrheit der Gläubiger angenommen.
2. Angebot
Der Preis für das 2. Angebot setzte sich aus dem möglichen Beitrag des Landes Kärnten, einer Prämie des Bundes und aus dem erwarteten Rückfluss aus der Abwicklung der HETA zusammen. Der Rückfluss aus der HETA war unsicher, deswegen gab es für die Gläubiger einen Besserungsanspruch, sollte der tatsächliche Rückfluss höher sein als angenommen.
Das Risiko für mögliche Verschlechterungen aus dem Rückfluss der HETA-Abwicklung als auch einer möglichen Verbesserung bei einer positiven Entwicklung lag beim Bund. Im Oktober 2016 gab der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds bekannt, dass die Gläubiger das 2. Angebot mehrheitlich annahmen.
Laufende Kosten reduzieren
Im Zuge des 2. Angebots erwarb der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds Schuldtitel von den Gläubigern der HETA. Für die Schuldtitel stellte die Österreichische Kontrollbank dem Kärntner Ausgleichszahlungsfonds Wertpapierdepots zur Verfügung. Für die Depotgebühren zahlte der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds im Jahr 2016 0,21 Millionen Euro und im Jahr 2017 1,78 Millionen Euro. Die Depotgebühren wurden vom Nominale der Wertpapiere berechnet.
Obwohl der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds Zwischenausschüttungen von der HETA bekam, wurden die Depotgebühren weiterhin vom ursprünglichen Nominale der Wertpapiere berechnet. Das würde sich laut Vorstand des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds bis zur vollständigen Abwicklung der HETA in rund fünf Jahren nicht ändern. Die Rechnungshöfe empfehlen dem Kärntner Ausgleichszahlungsfonds mit der HETA zu verhandeln, den Wert der Depots gemäß der erfolgten Zwischenausschüttungen herabzuschreiben. Der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds sollte dadurch eine Reduktion der Depotgebühren erreichen. Die Rechnungshöfe sahen auch in weiteren Kostenbereichen Einsparungspotential.
Rating verbessert
Durch das 2. Angebot verbesserte sich das Rating des Landes Kärnten. 2015 hatte die Ratingagentur Moody's die Kreditwürdigkeit des Landes auf die Stufe B3 herabgesetzt. Diese Einstufung entsprach einer „mangelhaften Bonität“. Ab September 2016 hob Moody's die Kreditwürdigkeit im Zuge des 2. Angebots schrittweise an. Im April 2018 erreichte Kärnten wieder Aa3, die vierthöchste von 19 Stufen.
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