Landesrechnungshof-Empfehlungen zur Erhaltung der Landesstraßen
veröffentlicht am 9. Juni 2020
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Erhaltung der Landesstraßen überprüft. Er empfiehlt den Straßenzustand objektiv zu bewerten und die Dringlichkeit von Sanierungen einheitlich zu berechnen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sollte sich das Land stärker an der Dringlichkeit orientieren.Pressemitteilung
Das Straßennetz des Landes besteht aus Landesstraßen B für den überregionalen Verkehr und Landesstraßen L für den Verkehr innerhalb Kärntens.
Zustandsbewertung
Den Zustand der Landesstraßen bewerteten Bedienstete des Landes kaum durch Messungen, sondern vorwiegend anhand visueller Wahrnehmungen. Oberflächenschäden beurteilten sie anhand von Erschütterungen während einer Befahrung. Verschiedene Personen könnten Schäden unterschiedlich einstufen und bei Erschütterungen können auch PKWs die Wahrnehmung beeinflussen.
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Land die Griffigkeit der Fahrbahn nicht beurteilte und empfiehlt vor allem für die Sicherheit dieses Kriterium bei der Bewertung aufzunehmen. Der Landesrechnungshof kritisiert auch, dass das Land die Zustandsbewertungen nicht dokumentierte und sie deswegen nicht nachvollziehbar sind.
Analog zur Vorgehensweise des Landes bewertete der Landesrechnungshof selbst 65 zufällig ausgewählte Straßenabschnitte im Jahr 2016. Bei einem Drittel der Straßenabschnitte kam der Landesrechnungshof zu einem anderen Ergebnis als das Land bei seiner letzten Bewertung im Jahr 2014. Darüber hinaus fiel auf, dass sich einige Straßenabschnitte, die das Land mit der gleichen Güteklasse bewertete, deutlich voneinander unterschieden. Manche Straßenabschnitte bewertete das Land bei einer nachfolgenden Bewertung besser, obwohl sie inzwischen nicht saniert worden waren.
„Um die Zustandsbewertungen objektiv durchzuführen, sollte das Land ein Messfahrzeug verwenden. Das würde auch dazu beitragen, die Zustandsbewertungen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Bewertung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit der Sanierungen von Landesstraßen bewertet das Land alle fünf Jahre. Bei Landesstraßen B berechnet das Land die Dringlichkeit anders als bei den Landesstraßen L. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Berechnungsmethode für Landesstraßen L eine höhere Dringlichkeit ergibt, obwohl die Landesstraßen B wesentlich mehr Verkehr und eine höhere Bedeutung haben.
Im Jahr 2014 bewertete das Land 46 Landesstraßen L mit der höchsten Dringlichkeit 1. Würde man hier die Berechnungsmethode der Landesstraßen B verwenden, hätten nur mehr 6 von 46 Straßen Dringlichkeit 1. Für die anderen 40 Straßen ergab sich eine weniger hohe Dringlichkeit, eine dieser Straßen hätte überhaupt nur mehr Dringlichkeit 4 von insgesamt 5 Stufen.
„Das Land sollte die Dringlichkeit für Sanierungen von Landesstraßen B und L einheitlich ermitteln. Dabei sollte es relevante Aspekte wie Unfallzahlen und die Verkehrsauslastung berücksichtigen“, sagt Direktor Bauer.
Reihung nach Dringlichkeit
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Land die Dringlichkeitsreihung im Programm für Straßenbaumaßnahmen als dringlich beurteilte Sanierungen zu wenig berücksichtigt. In den Jahren 2004 und 2009 beurteilte das Land 173 Bauabschnitte mit Dringlichkeit 1. Nur 49 Prozent davon setzte es um, einige mit jahrelanger Verzögerung.
Von 2003 bis 2018 gab das Land 72 Millionen Euro für Landesstraßen B der Dringlichkeit 1 bis 3 aus. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass davon nur 14 Millionen für Straßen mit Dringlichkeit 1 verwendet wurden. Bei den Landesstraßen L betraf nur ein Drittel der Ausgaben (45 Millionen) die Dringlichkeitsklasse 1. Das zeigt, dass das Land bei der Umsetzung der Baulose die Dringlichkeitsreihungen zu wenig berücksichtigte.
Der Landesrechnungshof empfiehlt das System der Dringlichkeitsreihung so umzugestalten, dass alle notwendigen Aspekte berücksichtigt werden und das Land die Umsetzung der Baumaßnahmen danach ausrichten kann.