Erhaltung der Landesstraßen
veröffentlicht am 9. Juni 2020
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Erhaltung der Landesstraßen überprüft. Er empfiehlt den Straßenzustand objektiv zu bewerten und die Dringlichkeit von Sanierungen einheitlich zu berechnen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sollte sich das Land stärker an der Dringlichkeit orientieren.
Das Straßennetz des Landes besteht aus Landesstraßen B für den überregionalen Verkehr und Landesstraßen L für den Verkehr innerhalb Kärntens.
Zustandsbewertung
Den Zustand der Landesstraßen bewerteten Bedienstete des Landes kaum durch Messungen, sondern vorwiegend anhand visueller Wahrnehmungen. Analog zur Vorgehensweise des Landes bewertete der Landesrechnungshof selbst 65 zufällig ausgewählte Straßenabschnitte im Jahr 2016. Bei einem Drittel der Straßenabschnitte kam der Landesrechnungshof zu einem anderen Ergebnis als das Land bei seiner letzten Bewertung im Jahr 2014. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land ein Messfahrzeug zu verwenden, um die Zustandsbewertungen objektiv durchzuführen.
Dringlichkeitsreihung
Bei Landesstraßen B berechnet das Land die Dringlichkeit anders als bei den Landesstraßen L. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Berechnungsmethode für Landesstraßen L eine höhere Dringlichkeit ergibt, obwohl die Landesstraßen B wesentlich mehr Verkehr und eine höhere Bedeutung haben. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Dringlichkeit für Sanierungen von Landesstraßen B und L einheitlich zu ermitteln.
Der Landesrechnungshof kritisiert auch, dass das Land die Dringlichkeitsreihung zu wenig berücksichtigt. Von 2003 bis 2018 gab das Land 72 Millionen Euro für Landesstraßen B der Dringlichkeit 1 bis 3 aus, wovon nur 14 Millionen für Straßen mit Dringlichkeit 1 verwendet wurden. Der Landesrechnungshof empfiehlt das System der Dringlichkeitsreihung so umzugestalten, dass alle notwendigen Aspekte berücksichtigt werden und das Land die Umsetzung der Baumaßnahmen danach ausrichten kann.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 2. Juni 2020 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 9. Juni 2020 öffentlich.
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