Landesrechnungsabschluss 2016: Die Finanzschulden des Landes Kärnten erreichen 2016 den Höchststand von 4,2 Milliarden Euro

veröffentlicht am 21. September 2017

Einleitung

Die Finanzschulden des Landes Kärnten samt ausgegliederter Rechtsträger betrugen im Jahr 2016 rund 4,2 Milliarden Euro nach dem ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) 2010 und stiegen damit im letzten Jahr um rund 1 Milliarde Euro bzw. 31,5 Prozent. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofs zum Landesrechnungsabschluss (LRA) 2016 hervor. Dieser wurde heute im Kontrollausschuss beschlossen und wird am 28. September 2017 im Landtag behandelt.

Pressemitteilung

Die Ausgaben ohne Tilgungen betrugen rund 3.745,75 Millionen Euro, die Einnahmen ohne Kreditaufnahmen rund 2.635,81 Millionen Euro. Daraus ergab sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 1.109,94 Millionen Euro. Den Schwerpunkt innerhalb der Ausgaben bildete im Rahmen der HETA-Abwicklung die Zahlung des Haftungsbeitrages in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Weitere größere Positionen bei den Ausgaben betrafen Leistungen für das Personal einschließlich Lehrerinnen und Lehrer und Pensionen mit rund 776,26 Millionen Euro und Ausgaben für die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) in Höhe von 255,21 Millionen Euro.

Der Primärsaldo des Landes, das ist der Haushalt des Landes bereinigt um Tilgungen, den Zinsaufwand sowie die Rücklagenveränderungen war mit 1.049, 66 Millionen Euro deutlich negativ. Der hohe negative Primärsaldo war auf die Leistung des Haftungsbeitrages des Landes in Höhe von 1,2 Milliarden Euro an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds im Zuge der HETA-Abwicklung zurückzuführen. Ohne die HETA-bedingten Ausgaben und Einnahmen wäre in einer fünfjährigen Betrachtung erstmals ein positiver Primärsaldo in Höhe von 69,41 Millionen Euro zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für den positiven Primärsaldo waren auch begünstigende einmalige Effekte bei den Einnahmen und bei den Ausgaben, wie etwa die gegenüber dem Landesvoranschlag deutlich höheren Einnahmen aus der vorzeitigen Rückzahlung von Wohnbauförderungs-Darlehen (+28,74 Millionen Euro) sowie die geringere Inanspruchnahme von Wohnbauförderungs-Darlehen und Wohnbeihilfen durch Förderungswerber in Höhe von rund -18,95 Millionen Euro. Auch das Aussetzen des Finanzierungsbeitrages des Landes zur Koralmbahn bis einschließlich 2019, der anschließend von 2020 bis 2029 in Höhe von 7,78 Millionen Euro wieder wirksam wird, wirkte sich positiv auf den Primärsaldo aus.

„Mit diesen günstigen Einmal-Effekten kann in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden“, warnt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer. „Durch das neue Wohnbauförderungsgesetz ist wieder mit einem Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich zu rechnen. Darüber hinaus wird der Finanzierungsbeitrag des Landes zur Koralmbahn ab 2020 in voller Höhe schlagend. Aufgrund der höheren Finanzschulden werden in den nächsten Jahren auch höhere Zinszahlungen auf das Land Kärnten zukommen.“

Aufgrund der Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes hatte das Land Kärnten einen ordentlichen Stabilitätsbeitrag von rund +1,83 Millionen Euro zu erbringen. Nach dem vorliegenden ESVG-Ergebnis hielt das Land Kärnten im Budgetvollzug 2016 die Vorgaben des Stabilitätspaktes ein, wobei die Sonderfinanzierungen des Haftungsbeitrages im Rahmen der HETA-Abwicklung und aus der Solidarhaftung gegenüber der Pfandbriefstelle entsprechend der Regeln des Österreichischen Stabilitätspaktes nicht berücksichtigt wurden.

Der Stand der Wohnbauförderungs-Darlehen zum 31. Dezember 2016 betrug 1,62 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 verpfändete das Land Kärnten Wohnbauförderungs-Darlehen in Höhe von 1,55 Milliarden Euro insbesondere als Sicherheit für die Finanzierung des Haftungsbeitrages durch die Republik Österreich.

Im Jahr im 2016 reduzierten sich die Gesamthaftungen des Landes von 16,4 Milliarden Euro um 12,12 Milliarden Euro bzw. 74 Prozent auf insgesamt 4,28 Milliarden Euro. Allein der Wegfall der HETA-Haftungen führte zu einer Reduktion der Haftungen um 11,1 Milliarden Euro. Von den Haftungen zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 4,28 Milliarden Euro entfielen 1 Milliarde Euro auf verkaufte Forderungen aus Wohnbauförderungs-Darlehen und 1,75 Milliarden Euro auf die Solidarhaftung für die Pfandbriefstelle.

„Es sind dringend weitere Strukturreformen erforderlich, um in den nächsten Jahren nachhaltig ausgeglichene Haushalte zu erreichen.“ sagt Direktor Bauer. „Dies ist insbesondere deshalb notwendig, da durch den hohen Anstieg der Finanzschulden im Rahmen der Haftungsbeitragsfinanzierung zusätzliche Lasten auf das Land Kärnten zukommen.“