Landesbeteiligungen – Unterstützende Dienstleistungen
veröffentlicht am 4. Mai 2017
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte in 16 Landesbeteiligungen die Buchhaltung, die IT, den Fuhrpark und die Rechtsberatung. Dabei stellte er fest, dass die Beteiligungen und das Land im Sinne einer Konzernsichtweise nicht effektiv miteinander kooperierten.
Die Buchhaltung ließ fünf Beteiligungen von externen Einrichtungen durchführen, was jährliche Kosten von zwischen 21.000 und 33.000 Euro verursachte. 13 Beteiligungen kauften oder mieteten die Buchhaltungs-Software, wobei insgesamt sechs verschiedene Softwareprodukte eingesetzt wurden. Die Personalverrechnung übernahmen nur fünf von 16 Beteiligungen selbst, die Erstellung des Jahresabschlusses nur drei Beteiligungen.
Im Jahr 2014 hatten 14 Beteiligungen IT-Kosten von rund 372.700 Euro ohne Miet- und Anschaffungskosten. Die externen IT-Firmen verrechneten Stundensätze zwischen 27 und 200 Euro. Die Beteiligungen arbeiteten kaum mit der IT-Abteilung des Landes zusammen.
In drei Jahren fielen in zwölf Beteiligungen 397.000 Euro an Kilometergeldern an. Dienstkraftfahrzeuge wären eine kostengünstigere Alternative, aber die Beteiligungen hatten auf den Landesfuhrpark keinen Zugriff.
Für externe Rechtsberater gaben die Beteiligungen von 2012 bis 2014 1,38 Millionen Euro aus. Den Großteil der Kosten verursachten allgemeine Rechtsberatung, Rechtsberatung im Bereich des Gesellschaftsrechts bzw. der Vertragsgestaltung sowie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsvertretung.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 22. September 2016 dem Kontrollausschuss und die geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 4. Mai 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 4. Mai 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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